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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.07.1986 - 1 Ws 209/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5197
OLG Stuttgart, 17.07.1986 - 1 Ws 209/86 (https://dejure.org/1986,5197)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.07.1986 - 1 Ws 209/86 (https://dejure.org/1986,5197)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juli 1986 - 1 Ws 209/86 (https://dejure.org/1986,5197)
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Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 574 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 03.09.2018 - 2 Ws 329/18

    Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten wegen bereits kurz zuvor …

    Insoweit werden in der Rechtsprechung unterschiedliche Zeitspannen vertreten, nach deren Ablauf eine erneute mündliche Anhörung auch ohne Eintreten neuer Umstände in jedem Fall unerlässlich ist (bereits nach 3 Monaten: OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.07.1986 - 1 Ws 209/86, NStZ 1986, 574, beck-online; nach mehr als 6 Monaten: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. August 1989 - 1 Ws 439/89 -, juris).
  • OLG Köln, 31.08.2012 - 2 Ws 633/12

    Erforderlichkeit der Anhörung im Rahmen des Verfahrens auf Reststrafenaussetzung

    Um einer Aushöhlung des gesetzlichen Grundtatbestands vorzubeugen, ist jedoch Zurückhaltung bei der Zulassung weiterer Ausnahmefälle geboten (…vgl. BGH, a.a.O.; SenE vom 02.10.2000; - 2 Ws 476/00; SenE vom 12.07.2001 - 2 Ws 283/01; OLG Hamm StV 1999, 219; OLG Stuttgart NStZ 1986, 574; siehe auch Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, § 454 Rn 41 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 20.10.1988 - 3 Ws 245/88
    Mündliche Anhörung nach StPO § 454 Abs. 1 | 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen über die im Gesetz geregelten Fälle hinaus von der mündlichen Anhörung des Verurteilten und der Einholung einer Stellungnahme der Vollzugsanstalt abgesehen werden kann (Anschluß OLG Stuttgart, 1986-07-17, 1 Ws 209/86, Justiz 1986, 497).
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