Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 1 Ws 22/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 zugelassen
- lto.de (Kurzinformation)
WM-Affäre: Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre zugelassen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
OLG Frankfurt am Main lässt Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 zu
- iurado.de (Kurzinformation)
Anklage wegen Steuerhinterziehung bei WM 2006 zugelassen
- datev.de (Kurzinformation)
Anklage wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 zugelassen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- SpuRt 2019, 272
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 15.10.2018 - 2 KLs 11/18
Steuerhinterziehung-Anklage: Hauptverfahren gegen DFB-Funktionäre Niersbach und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 1 Ws 22/19
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.08.2019, Az. 1 Ws 22/19 (vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.10.2018, Aktenzeichen 5/2KLs 7550 Js 242375/15 (11/18)).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21
Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …
Die Eröffnungsentscheidung soll nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13). - LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber …
Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13). - LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2023 - 18 KLs 104 Js 10095/22
Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber …
Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13). - LG Nürnberg-Fürth, 31.05.2023 - 18 KLs 111 Js 10215/20
Zuständigkeit der allgemeinen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber einer …
Die Eröffnungsentscheidung solle nur erkennbar aussichtslose Fälle ausfiltern, der Hauptverhandlung ansonsten aber nicht vorgreifen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - StB 31 + 32/21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. August 2019 - 1 Ws 22/19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2013 - 5 Ws 438/13).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 1 ; StPO § 304
Nachprüfung des dringenden Tatverdachts durch das Beschwerdegericht aufgrund einer Haftbeschwerde nach Erlass eines Urteils - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.01.2019 - 23 KLs 15/18
- OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89
Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Rn. 14 1. Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.).Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525;… OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316;… OLG Rostock a.a.O.).
- BGH, 19.12.2003 - StB 21/03
Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525;… OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316;… OLG Rostock a.a.O.). - OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00
Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2001, 118; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 Ws 20/04 -).
- OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03
Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Rn. 14 1. Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH StV 1991, 525: OLG Karlsruhe Justiz 2003, 457 m.w.N.). - KG, 19.06.2001 - 4 Ws 77/01
Überprüfung einer Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525;… OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316;… OLG Rostock a.a.O.). - KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93
Hauptverhandlung; Haftentscheidung; Würdigung; Dringender Tatverdacht; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 1 Ws 22/19
Das Beschwerdegericht kann dann in die Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das Tatgericht eingreifen und diese durch eine eigene Bewertung ersetzen, wenn der Inhalt der angefochtenen Entscheidung fehlerhaft oder in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht nicht vertretbar ist (vgl. BGH StV 2004, 143; StV 1991, 525;… OLG Karlsruhe a. a. O.; KG StV 2001, 689; StV 1993, 252; OLG Koblenz StV 1994, 316;… OLG Rostock a.a.O.).
- OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22
Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit
Rn. 44 Hinsichtlich der Straferwartung, die gleichermaßen wie der dringende Tatverdacht vorliegend allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu beurteilen ist, ist der Senat in seiner Prüfungskompetenz insoweit ebenfalls auf die Frage beschränkt, ob diese auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 1 Ws 22/19 -, Rn. 17, juris; OLG Karlsruhe StV 2001, 118).
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