Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.08.1975 - 1 Ws 247/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung einer Reststrafe ; Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.07.1975 - 2 StVK 755/75
- OLG Stuttgart, 11.08.1975 - 1 Ws 247/75
Papierfundstellen
- NJW 1976, 436
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.07.1989 - 2 ARs 381/89
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Auszunehmen von diesem Grundsatz sind lediglich vorübergehende Verschubungen (BGHSt 26, 165, 166 [BGH 08.07.1975 - 2 ARs 181/75]; 26, 278, 279), [BGH 13.02.1976 - 2 ARs 395/75]etwa zur Wahrnehmung eines Termins (OLG Stuttgart NJW 1976, 437 [OLG Stuttgart 11.08.1975 - 1 Ws 247/75];… Wendisch in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 462 a Rdn. 13) oder zu einer kürzere Zeit dauernden Krankenhausbehandlung (BGH, Beschlüsse v. 15. Oktober 1975 - 2 ARs 251/75 und v. 14. Mai 1980 - 2 ARs 119/80). - LG Hildesheim, 22.07.2009 - 23 BRs 48/09
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Anordnung der …
Für die (zwischenzeitliche) Beendigung des Befaßtseins reicht es aus, wenn - wie hier - durch förmlichen Beschluß die Sachentscheidung zurückgestellt wird (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1976, 436; OLG Hamm, Beschl. v. 10.12.1984, 1 Ws 302/84 juris).
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