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| OLG Celle, 27.09.1985 - 1 Ws 247/85 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 07.01.1986 - 1 Ws 343/85 Ein Fall, in dem von der mündlichen Anhörung nach dem Gesetz (§ 454 Abs. 1 Satz 4 StPO ) abgesehen werden kann oder in dem eine mündliche Anhörung entbehrlich ist, weil der Verurteilte auf sie verzichtet hat (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27.9. 1985 Ä 1 Ws 247/85 Ä; OLG Oldenburg NiedersRpfl. 1976, 221; OLG Hamm MDR 1975, 775; 1978, 692;… KK-Müller, StPO , § 454 Rdnr. 31) oder weil der persönliche Eindruck für die Entscheidung ohne Bedeutung gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 23.5. 1980 Ä 1 WS 120/80 Ä), liegt hier nicht vor.
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