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| OLG Düsseldorf, 22.04.1987 - 1 Ws 273/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 23.04.1999 - 3 Ws 120/99
Auslagen des Nebenklägers bei Teilerfolg des Rechtsmittels des Angeklagten
Der Senat folgt der auch von der Strafkammer zugrunde gelegten Meinung, dass in derartigen Fällen die Billigkeitsvorschrift des § 473 Abs. 4 Satz 2 StPO auch auf die in § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO genannten Auslagen der Nebenklage entsprechend anzuwenden ist, mit der Folge, dass eine Verteilung der Auslagen der Nebenklage zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger zulässig und geboten ist, wenn das Rechtsmittel des Angeklagten einen fühlbaren und auch für den Nebenkläger bedeutsamen Teilerfolg herbeiführt (vgl. Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 12. August 1987 - 1 Ws 273/87 - OLG Düsseldorf NStZ 1992, 250 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 473 Rn. 29 m.w.N.).
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