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Rechtsprechung
   OLG München, 02.05.2012 - 1 Ws 278/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46320
OLG München, 02.05.2012 - 1 Ws 278/12 (https://dejure.org/2012,46320)
OLG München, Entscheidung vom 02.05.2012 - 1 Ws 278/12 (https://dejure.org/2012,46320)
OLG München, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 1 Ws 278/12 (https://dejure.org/2012,46320)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem …

    Folglich ist ein Wohnsitz in Deutschland auch nicht Voraussetzung für die Erteilung von Weisungen im Rahmen der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht (OLG München, Beschl. vom 02.05.2012, 1 Ws 278/12, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15

    Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Insofern kann hier auch dahingestellt bleiben, ob der Rechtsauffassung des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena (NStZ-RR 2012, 158; a.A.: wohl OLG München, Beschluss vom 02. Mai 2012 [Az.: 1 Ws 278/12], zitiert nach juris) zu folgen ist, wonach es zur besseren Erreichung des Maßregelzwecks im Einzelfall erforderlich und zulässig sein soll, einem Verurteilten eine Wohnsitznahme im Inland vorzuschreiben.
  • OLG München, 09.02.2024 - 2 Ws 43/24

    Führungsaufsicht bei Verurteilten mit Wohnsitz im Ausland

    Rn. 19 Nach zutreffender Ansicht sind daher die Führungsaufsichtsweisungen auslandsbezogen auszugestalten (OLG München, B.v. 08.03.2013, 1 Ws 84-88/13 - juris, Rn 17; OLG Braunschweig, B. v. 18.11.2013 - juris, Rn 15; KG, B. v. 11.06.2020, 5 Ws 67/20 - 121 AR 70/20, BeckRS 2020, 59026, Rn 14; OLG München, B.v. 02.05.2012, 1 Ws 278/12, BeckRS 2013, 4482;… Groß/Ruderich in MüKo StGB, 4. Aufl. 2020, § 68b, Rn 5).

    Die Teilnahme an einer entsprechenden - bestimmt bezeichneten - Therapie im Ausland begegnet grundsätzlich keinen rechtlich Bedenken (vgl. OLG München B.v. 02.05.2012, 1 Ws 278/12, BeckRS 2013, 4482; OLG Braunschweig, B. v. 18.11.2013 - juris; BGH B.v. 03.05.2011, 5 StR 123/11, BeckRS 2011, 13560).

  • KG, 13.09.2013 - 2 Ws 445/13

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Eintritt der Führungsaufsicht bei Verurteiltem …

    Das Ermessen der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung, ob bzw. in welcher Form bei einem Auslandswohnsitz eine Führungsaufsichtsweisung erteilt wird, ist wegen der Schwierigkeit, die Einhaltung der Weisung zu überwachen, keineswegs gleichsam auf null reduziert, sodass bei Auslandswohnsitz des unter Führungsaufsicht Stehenden nicht schon aus diesem Grund von einer Weisungserteilung abzusehen wäre, wenn die Weisung an sich verhältnismäßig, zumutbar und geeignet ist, den Verurteilten von erneuter Strafbarkeit in Deutschland nachhaltig abzuhalten (vgl. OLG München I, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 1 Ws 278/12 -, juris).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 2 Ws 282/18
    Denn es ist keine gesetzliche Voraussetzung der Führungsaufsicht und mithin auch nicht Voraussetzung für die Erteilung von Weisungen im Rahmen der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht, dass die verurteilte Person einen Wohnsitz im Inland hat und beibehält (OLG München…, Beschl. vom 08.03.2013, 1 Ws 84 - 88/13, Rn. 16; OLG München, Beschl. vom 02.05.2012, 1 Ws 278/12, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 14.08.2017 - 2 Ws 332/17
    Das Ermessen der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung, ob bzw. in welcher Form in einem solchen Fall eine Führungsaufsichtswei- sung erteilt wird, ist wegen der Schwierigkeit, die Einhaltung der Weisung zu überwachen, keineswegs gleichsam auf null redu- ziert, so dass bei Auslandswohnsitz des unter Führungsaufsicht Stehenden nicht schon aus diesem Grund von einer Weisungs- erteilung abzusehen wäre, wenn die Weisung an sich verhältnis- mäßig, zumutbar und geeignet ist, den Verurteilten von erneuter Strafbarkeit nachhaltig abzuhalten (OLG München Beschl. v. 2.5.2012 - 1 Ws 278/12, BeckRS 2013, 4482, beck-online).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 2 Ws 52/19

    Ein Auslandswohnsitz des Verurteilten hindert den Eintritt der Führungsaufsicht …

    Das Ermessen der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung, ob bzw. in welcher Form bei einem Auslandswohnsitz eine Führungsaufsichtsweisung erteilt wird, ist wegen der Schwierigkeit, die Einhaltung der Weisung zu überwachen, keineswegs auf null reduziert, so dass bei Auslandswohnsitz des unter Führungsaufsicht Stehenden nicht schon aus diesem Grund von einer Weisungserteilung abzusehen wäre (…KG, a. a. O.; OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2012 ­1 Ws 278/12 ­, juris).".
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