Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 Ws 3/20 |
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 18.01.2000 - 1 Ws 3/00
- OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 Ws 3/20
- OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 Ws 3/00
- StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 17.03.2021 - 1 Ws 198/20
Anordnung der Aussetzung des Strafrestes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur …
Dabei ist zunächst zu beachten, dass mit zunehmender Vollzugsdauer die Anlasstat an prognostischer Bedeutung verliert und demgegenüber solche Umstände an Bedeutung gewinnen, die Erkenntnisse über das Erreichen des Vollzugsziels vermitteln (BVerfG NStZ 2000, 109 ff.; BVerfGE 117, 71 ff.; Senat, Beschluss vom 07.09.2016, 1 Ws 157/15 L; Beschluss vom 26.01.2021, L 1 Ws 3/20).So muss die Strafvollstreckungskammer, wenn sie im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG die Versagung von Vollzugslockerungen zu überprüfen hat, zusätzlich der Frage nachgehen, ob die Vollzugsbehörde die Bedeutung solcher Vollzugslockerungen für den grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch des Gefangenen und die daraus folgenden Beschränkungen beachtet hat, denen ihr Beurteilungsspielraum unterliegt (Senat Beschlüsse vom 26.11.2013, 1 Ws 115/13; vom 10.03.2009, 1 Ws 292/08 L, abgedruckt bei juris; vom 20.05.2015, 1 Ws 213/14 L ; vom 03.06.2015, 1 Ws 172/14 L , abgedruckt bei juris; und vom 26.01.2021, L 1 Ws 3/20).
Insoweit liegt eine Fallgestaltung vor, wonach entsprechend der Vorschrift des § 454a Abs. 1 StPO aufgrund von erheblichen Säumnissen im Vollzugsverfahren die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung angeordnet werden musste, da eine ausreichend günstige Legalprognose allein wegen zu Unrecht versagter vollzugsöffnender Maßnahmen heute noch nicht getroffen werden kann (…vgl. BVerfG NJW 2009, 246 ff., auch abgedruckt bei juris, dort Rn. 44 ff; Senat, Beschluss vom 26.01.2021, 1 Ws 3/20; OLG Celle NStZ 2016, 99 f; OLG Hamm NStZ 2014, 541 f.; dass. Beschluss vom 29.07.2010, 1 Ws 195/10, BeckRS 29325;… Graf in BeckOK, StPO, 38. Auflage, § 454a Rn. 1.1 m.w.N.).
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