Rechtsprechung
| OLG Jena, 29.07.2008 - 1 Ws 302/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 155
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus OLG Jena, 29.07.2008 - 1 Ws 302/08
Die Beschränkung der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts durch § 17a Abs. 5 GVG rechtfertigt sich daraus, dass die Rechtswegfrage vorab im Beschwerdeverfahren zu prüfen ist (Begründung zum Gesetzentwurf S. 38; vgl. weiter BGHZ 114, 1, 3). - OLG Jena, 12.02.2008 - 1 VAs 1/08
Rechtsweg bei Ablehnung des Antrags auf Tilgung uneinbringlicher Geldstrafe druch …
Auszug aus OLG Jena, 29.07.2008 - 1 Ws 302/08
Siehe auch Senatsbeschluss vom 12.2.2008, 1 VAs 1/08.
- BGH, 23.06.2009 - 5 AR (VS) 10/09
Zuständigkeit; Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch …
Nach Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts ist hierfür der Rechtsweg gemäß § 23 EGGVG gegeben; die Entscheidung über die Gestattung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeit zur Vermeidung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. § 1 Abs. 1 ThürGeldstTilgV) werde auch nicht von dem - "insoweit abschließenden" - Gegenstandskatalog der § 458 Abs. 2, § 459h StPO erfasst (…Beschluss Rdn. 14; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 Ws 302/08 - hinsichtlich des Widerrufs der Bewilligung von Arbeitsleistungen). - OLG Jena, 16.07.2009 - 1 Ws 271/09
Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung des Widerrufs der Ableistung einer …
Die Staatsanwaltschaft Zwickau, Zweigstelle Plauen, hat mit dem am 18.03.2009 angeordneten Widerruf der Verfügung vom 25.02.2009, mit der dem Verurteilten gestattet worden war, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden, einen Justizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege erlassen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 26.11.1998, Az.: 2 Ws 540/98, NStZ 1999, 160 für die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit vom 18.06.1998; und für § 7 Abs. 1 Thür. Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit vom 19.01.1993 - ThürGeldStTilgV, GVBl 1993, 146 -: Senatsbeschluss vom 29.07.2008, Az.: 1 Ws 302/08).§ 17a Abs. 5 GVG ist nur dann nicht anzuwenden, wenn das Gericht I. Instanz entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht vorab durch Beschluss entschieden hat (Senatsbeschluss vom 29.07.2008, Az.: 1 Ws 302/08 Meyer-Goßner StPO , 52. Aufl., § 17 a/b GVG , Rn. 1 m.w.N.).
- KG, 27.05.2019 - 5 Ws 186/18
Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Prüfung der Zulässigkeit des …
Ein Ausnahmefall, in dem die Beschränkung der Prüfungskompetenz wegen Nichteinhaltung des in § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG vorgesehenen Verfahrens entfiele (dazu vgl. OLG Jena, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 Ws 302/08 - juris Rdn. 18), ist nicht gegeben, da die Zuständigkeit der angerufenen Strafvollstreckungskammer von keinem Verfahrensbeteiligten gerügt worden ist und eine Vorabentscheidung durch die Kammer daher nicht getroffen werden musste (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 440-441/05 - juris Rdn. 10;… Lückemann in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 17a GVG Rdn. 18;… Kissel/Mayer, GVG 9. Aufl., § 17 Rdn. 33, 53). - BPatG, 31.07.2025 - 26 W (pat) 56/22 "Arme Ritter; Aromatisiertes Popcorn; Aromatisiertes Speiseeis; Aus Müsli hergestellte Snacks; Bayrische Crème; Bonbons; Bonbons [Süßigkeiten] mit Fruchtgeschmack; Bonbons aus Zucker; Bonbons für nicht medizinische Zwecke; Bonbons mit Kakao; Bonbons mit Karamell; Bonbons zur Atemerfrischung; Brausepulver [Süßwaren]; Brausepulvermischungen; Crèmes brûlées; Dauerlutscher; Dessertpuddings; Dessertsoufflees; Dulce de leche; Eis am Stiel; Eis am Stiel mit Milch; Eis am Stiel mit Milchgeschmack; Eis aus Früchten; Eis, Eiscreme, gefrorener Joghurt, Sorbets; Eiscreme; Eiscreme als Riegel; Eiscreme auf Joghurtbasis [hauptsächlich bestehend aus Eiscreme]; Eiscreme aus Früchten; Eiscreme aus Schokolade; Eiscreme mit Früchten; Eiscreme mit Schokoladengeschmack; Eiscreme, nicht aus Milch; Eiscremedesserts; Eiscremeersatz; Eiscremeersatzstoffe auf Sojabasis; Eiscremeerzeugnisse auf Sojabasis; Eiscremegetränke; Eiscremekonfekt; Eisgetränke auf Kaffeebasis; Eiskonfekt; Energieriegel auf Getreidebasis; Erdnusskonfekt; Flan; Fruchtdrops [Bonbons]; Fruchtdrops [Zuckerwaren]; Fruchteis; Fruchteiscreme; Fruchteisriegel; Früchte aus Gelee [Süßwaren]; Gefrorene Joghurtsüßwaren" stehen gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. u. a. BPatG 32 W (pat) 301/02 in BeckRS 2009, 1870 - CASTANELLO/CASTELLO; 32 W (pat) 82/03 in BeckRS 2009, 91; 25 W (pat) 156/03 in BeckRS 2008, 26601 - EIS CAFÈ Tiziano/Tisziano) mit den von der Widerspruchsmarke beanspruchten Waren in einem durchschnittlichen Ähnlichkeitsverhältnis.
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