Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
1. Die Zuständigkeitsbestimmung des § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO ist zwingend, nicht verhandel- oder verzichtbar und unterliegt nicht den Einschränkungen des § 16 StPO. Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit von einer Strafvollstreckungskammer auf eine andere erfolgt mit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1 S. 1; StGB § 67d
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer des Maßregelvollzugs; Begriff der Befassung i.S. von § 462a Abs. 1 S. 1 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gerichtliche Zuständigkeit für eine Entscheidung über die Fortdauer des Maßregelvollzugs; Auslegung des Begriffs der Befassung i.S.v. § 462a Abs. 1 S. 1 StPO
Verfahrensgang
- LG Würzburg - StVK 423/08
- OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12
- BGH, 04.09.2012 - 2 ARs 327/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84
Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12
Nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO begründet nicht erst die 'Befassung' mit einer bestimmten Frage die örtliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer; die 'Befassung' verhindert lediglich den örtlichen Zuständigkeitswechsel, solange noch nicht abschließend entschieden wurde (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - 2 ARs 418/09 [bei juris] und BGH NStZ 1984, 380 f.).Nicht erst das "befasst sein" mit einer bestimmten Frage begründet die örtliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer, dieser Umstand verhindert lediglich den örtlichen Zuständigkeitswechsel, solange noch nicht abschließend entschieden wurde (vgl. BGH NStZ 1984, 380 f.).
- BGH, 23.09.2009 - 2 ARs 418/09
Zuständigkeit über die Strafvollstreckung (befasstes Gericht; Übergang der …
Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12
Nach § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO begründet nicht erst die 'Befassung' mit einer bestimmten Frage die örtliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer; die 'Befassung' verhindert lediglich den örtlichen Zuständigkeitswechsel, solange noch nicht abschließend entschieden wurde (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - 2 ARs 418/09 [bei juris] und BGH NStZ 1984, 380 f.).12 bb) Die zunächst zuständig gewesene Strafvollstreckungskammer bleibt nicht etwa so lange zuständig, bis eine andere Strafvollstreckungskammer tatsächlich mit einer bestimmten Frage befasst wird (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - 2 ARs 418/09 [bei juris]).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12
Die örtliche Zuständigkeit als Ausprägung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters muss sich nach festen, abstrakten und notwendigerweise formalen Regeln richten (vgl. BVerfG NJW 1997, 1497, 1498). - KG, 03.12.1997 - 4 Ws 257/97
Auszug aus OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12
Da der Sitz der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer nicht im Bezirk des erkennenden Strafsenats liegt, ist es ihm verwehrt, in der Sache zu entscheiden (vgl. KG StV 1998, 384;… Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 309 Rn. 6 m.w.N.).
- BGH, 28.01.2026 - 2 ARs 541/25
Aufhebung des Abgabebeschlusses des LG; Weitere Zuständigkeit des LG für …
Das Landgericht Göttingen verkennt allerdings insofern, dass die (nachträglich) zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 Ws 309/12) Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 4. September 2012 - 2 ARs 327/12 - war und es gerade nicht zuständigkeitsbegründend auf den Zeitpunkt des Eingangs des beauftragten Sachverständigengutachtens ankommt.
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