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| OLG Karlsruhe, 06.11.2003 - 1 Ws 315/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24
Strafvollstreckungskammer, Antragsgegner, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …
Ein solcher wird der Verwaltungsbehörde - hier der Vollzugsbehörde - immer dann eingeräumt, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunft liegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) handelt, also deren Entscheidung die Beurteilung zukünftigen Verhaltens zum Gegenstand hat und Vorhersagen darüber von "Unwägbarkeiten" bestimmt sind (vgl. - zu § 13 StVollzG - BGH…, Beschluss vom 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -, BGHSt 30, 320, juris Rn. 8 f.; - zu § 10 NJVollzG - OLG Celle…, Beschluss vom 22.06.2012 - 1 Ws 205/12 (StrVollz) -, StraFo 2012, 425, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2003 - 1 Ws 315/03 -, Leitsatz in juris;… so im Ergebnis auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, 1133, juris Rn. 18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.03.2004 - 2 Vollz Ws 72/04 (47/04) -, juris Rn. 6; - zu § 88 Abs. 5 StVollzG - OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2002 - 3 Ws 132/02 (StVollz) -, NStZ-RR 2002, 155, juris Rn. 2; and. - KG, 04.05.2020 - 2 Ws 50/20
Strafvollzug in Berlin: Voraussetzungen besonderer Sicherungsmaßnahmen wegen der …
Es ist insoweit obergerichtlich geklärt, dass bei der Prüfung, ob eine solche Gefahr vorliegt, der Vollzugsbehörde aufgrund ihrer besonderen Sachnähe ein Beurteilungsspielraum zusteht, da es sich insoweit um eine Prognoseentscheidung handelt, die nur in Anwendung der Grundsätze des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 Ws 315/03 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 3 Wa 132/02 - juris;… KG, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 aaO und vom 18. Dezember 2006 - 5 Ws 626/06 Vollz - Senat…, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 2 Ws 343/08 - Arloth/Kräh, StVollzG 4. Aufl., § 88 StVollzG Rn. 1 mwN). - KG, 08.05.2019 - 5 Ws 34/19
Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Berliner Strafvollzug: Beobachtung …
Bei der Prüfung, ob eine solche Gefahr vorliegt, steht der Vollzugsbehörde auf Grund ihrer besonderen Sachnähe ein Beurteilungsspielraum zu, da es sich insoweit um eine Prognoseentscheidung handelt, die nur in Anwendung der Grundsätze des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbar ist (Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 5 Ws 626/06 Vollz -, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 Ws 315/03 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 3 Wa 132/02 -, juris; KG…, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - 2 Ws 343/08 - Arloth/Kräh, StVollzG 4. Auflage, § 88 StVollzG Rdnr. 1 m.w.N.).
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