Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347 - 349/98, 1 Ws 347/98, 1 Ws 348/98, 1 Ws 349/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anwendung des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei in früherem Verfahren erlittener Untersuchungshaft; Nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 30.06.1998 - StVK 350/98
- LG Frankenthal, 30.06.1998 - StVK 351/98
- LG Frankenthal, 30.06.1998 - StVK 352/98
- OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347 - 349/98, 1 Ws 347/98, 1 Ws 348/98, 1 Ws 349/98
Papierfundstellen
- StV 1998, 670
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98
Seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist, die durch früher unterlaufende Fehler oder Versäumnisse bei der Festlegung der Vollstreckungszeiten eingetreten sind (OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63;… KK StPO 3. Aufl. § 454 b Rdn. 6 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 03.11.1989 - 3 Ws 827/89
Unterbrechung der Strafvollstreckung; Anschlußvollstreckung; Mehrere …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98
Seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist, die durch früher unterlaufende Fehler oder Versäumnisse bei der Festlegung der Vollstreckungszeiten eingetreten sind (OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63;… KK StPO 3. Aufl. § 454 b Rdn. 6 m.w.N.). - OLG Celle, 15.08.1989 - 1 Ws 105/89
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98
Seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist, die durch früher unterlaufende Fehler oder Versäumnisse bei der Festlegung der Vollstreckungszeiten eingetreten sind (OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63;… KK StPO 3. Aufl. § 454 b Rdn. 6 m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98
Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die in einem früheren Verfahren erlittene Untersuchungshaft nicht als verbüßte Freiheitsstrafe i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu behandeln ist (OLG Stuttgart NStZ 1990, 103 [OLG Stuttgart 28.09.1989 - 4 Ws 246/89];… LK StGB 11. Aufl. § 57 Rdn. 32, 38;… Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 57 Rdn. 23 a;… SK-Horn StGB § 57 Rdn. 16 a;… Lackner StGB 22. Aufl. § 57 Rdn. 15; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 175;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 57 Rdn. 9 c). - OLG Stuttgart, 28.09.1989 - 4 Ws 246/89
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.07.1998 - 1 Ws 347/98
Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die in einem früheren Verfahren erlittene Untersuchungshaft nicht als verbüßte Freiheitsstrafe i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu behandeln ist (OLG Stuttgart NStZ 1990, 103 [OLG Stuttgart 28.09.1989 - 4 Ws 246/89];… LK StGB 11. Aufl. § 57 Rdn. 32, 38;… Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 57 Rdn. 23 a;… SK-Horn StGB § 57 Rdn. 16 a;… Lackner StGB 22. Aufl. § 57 Rdn. 15; a.A. OLG Karlsruhe NStZ 1987, 175;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 57 Rdn. 9 c).
- OLG Hamm, 22.06.2009 - 3 Ws 206/09
Untersuchungshaft; Erstverbüßer
Untersuchungshaft - jedenfalls in derselben Sache - nimmt der nachfolgenden Strafvollstreckung nach nahezu einheilliger Meinung nicht den Charakter der Erstverbüßung (vgl. OLG Braunschweig NStZ 1999, 532; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 186;OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 28 LS; OLG Zweibrücken StV 1998, 670;… Fischer StGB 56. Aufl. § 57 Rdn. 24 m.w.N.; vgl. auch OLG Hamm Beschl. v. 27.02.2002 - 2 Ws 47/02 = BeckRS 2002, 30243162). - LG Karlsruhe, 24.09.2024 - 20 StVK 254/24
Entfallen der Erstverbüßereigenschaft durch Verbüßung von Freiheitsstrafe in …
(iE ebenso OLG Düsseldorf 30.11.1995 - 3 Ws 655-656/95, StV 1997, 93; OLG Zweibrücken 21.7.1998 - 1 Ws 347-349/98, StV 1998, 670; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. März 1998 - Ws 53/98 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - Ws 173/08 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. September 1989 - 4 Ws 246/89 -, juris; aA: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 Ws 47/89 -, juris). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 91/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f).
- OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 92/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 93/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f). - OLG Braunschweig, 06.04.2005 - Ws 94/05
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung; Grundlage für eine Bemessung …
Das Landgericht hat sich, wenn auch mit unzutreffenden Vorwürfen gegen die Vollstreckungsbehörden, im Ergebnis aber zurecht nicht gehindert gesehen, die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung durch einen nachträglichen Eingriff in die Vollstreckungsreihenfolge zu schaffen; seit einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1988, 474) werden derartige rückwirkende Umstellungen der Vollstreckungsreihenfolge für zulässig und notwendig erachtet, soweit die Benachteiligung eines Verurteilten bei der Anwendung der §§ 57, 57 a StGB auszugleichen ist (vgl. z. B. OLG Zweibrücken, StV 1998, 670-671; OLG Celle NStZ 1990, 252; OLG Frankfurt NStZ 1990, 254; OLG Stuttgart, Die Justiz 1991, 63), was hier der Fall ist (vgl. Ziff. 2 f). - LG Hildesheim, 05.06.2008 - 23 StVK 319/08
Anrechnung; Anschlussvollstreckung; Aussetzungsreife; Bewährung; …
Rn. 11 Entgegen der in der vorgenannten Entscheidung vertretenen Auffassung ist aber nach einer Kammerentscheidung des BVerfG vom 2. Mai 1988, NStZ 1988, 474) in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß die Strafvollstreckungskammer berechtigt ist, den frühestmöglichen Aussetzungszeitpunkt bei Anschlußvollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen durch nachträgliche Verrechnung einer bereits zurückgelegten Vollstreckungszeit auf eine andere Strafe herzustellen (sogenannte nachträgliche Umstellung der Vollstreckungsreihenfolge, grundlegend OLG Celle, NdsRpfl 1989, 259ff.; Hans. OLG Hamburg, MdR 1994, 934f.; OLG Zweibrücken, StV 1998, 670f., KG, Beschl. v. 11.12.2001, 5 Ws 725-728/01, juris).
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