Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81 |
Zitiervorschläge
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81 (https://dejure.org/1981,13457)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung von Kosten wegen Aussetzung des Verfahrens
- Wolters Kluwer
Auferlegung von Kosten wegen Aussetzung des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.07.1981 - 202 Js 15/78
- LG Hamburg, 09.07.1981 - 88 KLs 6/79
- OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81
Papierfundstellen
- MDR 1982, 165
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 24.09.2018 - 1 Ws 59/18
Kein wichtiger Grund zur Abberufung des Pflichtverteidigers bei bloßen …
Im Hinblick auf die Vertretung weiterer Angeklagte durch Rechtsanwälte der Kanzlei C & Partner im vorliegenden Verfahren weist der Senat auf folgendes hin: Sollte es durch einen sich im Verlauf des Strafverfahrens entsprechend manifestierenden Interessenkonflikt der von Verteidigern der Kanzlei C & Partner vertretenen Angeklagten untereinander zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung oder einer erfolgreichen Revisionsrüge kommen, dürfte das Landgericht gehalten sein zu prüfen, ob den Verteidigern die dadurch entstandenen Kosten entsprechend § 145 Abs. 4 StPO auferlegt werden können (zur entsprechenden Anwendung des § 145 Abs. 4 StPO in Fällen schuldhaft verursachter Verfahrensaussetzungen außerhalb der in § 145 Abs. 1 StPO geregelten Konstellationen siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26.1.1976 - 2 Ws 143/76, juris Rn. 39, NJW 1977, 913; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.10.1981 - 1 Ws 358/81, 1 Ws 263/81, juris Ls, MDR 1982, 165).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.10.1981 - 1 Ws 263/81, 1 Ws 358/81 |
Zitiervorschläge
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 1981 - 1 Ws 263/81, 1 Ws 358/81 (https://dejure.org/1981,2446)
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 145 Abs. 4
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 171
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …
- 1 Ws 263 und 358/81 -, NStZ 1982, S. 171). - OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 405/00
Kostentragung durch Pflichtverteidiger - Voraussetzungen - sonstiges …
Soweit - ohne nähere Begründung zum Zweck des § 145 Abs. 4 StPO und seine Einbindung in den sonstigen Zusammenhang dieser Vorschrift - zum Ausbleiben eines Verteidigers vereinzelt eine gegenteilige Ansicht vertreten wird, nach der jedes prozessordnungs- oder pflichtwidrige Verteidigerverhalten die Kostenfolge des § 145 Abs. 4 StPO nach sich zieht (OLG Frankfurt NJW 77, 913; OLG Hamburg NStZ 82, 171 = Anw.Bl. 82, 161 mit Abl. Anm. Chimnitz), ist dem nicht zu folgen. - KG, 15.12.1999 - 4 Ws 257/99 Demzufolge wird die Auffassung vertreten, daß es sich bei § 145 Abs. 4 StPO nicht um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handele; vielmehr erfasse sie alle Fälle pflichtwidrigen Verhaltens, das die Aussetzung veranlaßt hat (so OLG Frankfurt NJW 1977, 913; im Ergebnis ebenso: KG JR 1972, 206; OLG Hamburg NStZ 1982, 171).
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