Rechtsprechung
| OLG Jena, 03.12.2003 - 1 Ws 373/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Judicialis
StPO § 314
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde gegen Verwerfung einer Berufung als unzulässig; Formerfordernis bei Berufungseinlegung; Auswirkungen einer fehlenden Unterschrift für Einhaltung des für die Berufungseinlegung geltenden Formerfordernisses
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 05.09.2003 - 960 Js 9939/01
- OLG Jena, 03.12.2003 - 1 Ws 373/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 06.03.2006 - 1 Ws 56/06 Die Berufungseinlegung durch schriftliche Erklärung, wie sie § 314 Abs. 1 StPO fordert, setzt nach dem mit dem Schriftformerfordernis verfolgten Zweck keine eigenhändige Unterschrift des Rechtsmittelführers voraus, sofern dieser aus dem in deutscher Sprache abgefassten Schriftstücks in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise als Urheber hervorgeht und sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei dem Schreiben nicht nur um einen ¿ zum Eingang bei Gericht nicht bestimmten ¿ Entwurf handelt (Senatsbeschlüsse vom 03.12.2003, 1 Ws 373/03; vom 23.12.2005, 1 Ws 468/05, jeweils m.w.N.).
- OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08 Der Schriftform ist genügt, wenn aus dem in deutscher Sprache abgefassten Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise sein Urheber hervorgeht und als sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handelt, der zur Einreichung bei Gericht nicht bestimmt ist (siehe nur Senatsbeschluss vom 03.12.2003, 1 Ws 373/03; vom 23.12.2005, 1 Ws 480/05; vom 06.03.2006, 1 Ws 56/06, jeweils m.w.N.).
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