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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 12.02.2019 - 1 Ws 386/18 (1/19)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3625
OLG Schleswig, 12.02.2019 - 1 Ws 386/18 (1/19) (https://dejure.org/2019,3625)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.02.2019 - 1 Ws 386/18 (1/19) (https://dejure.org/2019,3625)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 1 Ws 386/18 (1/19) (https://dejure.org/2019,3625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 06.11.2023 - 2 Ws 313/19

    Erweiterte Einziehung, Voraussetzungen, Taterträge bei Tätern und Teilnehmern

    Zwar ist es unzulässig, das Sicherungsbedürfnis im Rahmen einer Arrestanordnung allein aus dem Verdacht abzuleiten, dass der Täter sich den rechtswidrigen Vorteil aus einer Straftat verschafft hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 Ws 386/18 (1/19) -, juris).
  • LG Lübeck, 25.08.2022 - 6 Qs 66/21
    Ausreichend ist vielmehr, dass die Umstände des Einzelfalls derartige Maßnahmen nahelegen und mit ihnen jederzeit zu rechnen ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 9.7.2019 - 2 Ws 68/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.2.2019 - 1 Ws 386/18).

    Anhaltspunkte hierfür können sich dabei aus der Person des Arrestschuldners, seiner Lebensumstände, seiner Lebensführung, seinem den Ermittlungen vor- und nachgelagerten Verhalten sowie der Art und Weise der Tatbegehung ergeben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.2.2019 - 1 Ws 386/18 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, 65. Auflage 2022, § 111e StPO, Rn. 6).

  • OLG Celle, 06.11.2019 - 2 Ws 313/19

    Einziehung; Subsidiarität erweitert; Vermögensarrest; Sicherungsbedürfnis; …

    Zwar ist es unzulässig, das Sicherungsbedürfnis im Rahmen einer Arrestanordnung allein aus dem Verdacht abzuleiten, dass der Täter sich den rechtswidrigen Vorteil aus einer Straftat verschafft hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 1 Ws 386/18 (1/19) -, juris).
  • LG Lübeck, 06.07.2023 - 6 Qs 6/23

    Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests bei zulässigen Ermittlungspausen

    Das Sicherungsbedürfnis kann sich insbesondere aus der Art und Weise der Tatbegehung ergeben (z.B. bei verschleiernden Tathandlungen; vgl. dazu OLG Hamburg vom 6.4.2022 - 1 Ws 21/22; OLG Schleswig vom 12.2.2019 - 1 Ws 386/18).
  • LG Kiel, 27.02.2020 - 7 Qs 77/19

    Anordnung des dinglichen Arrestes: Arrestvoraussetzung "zur Sicherung der …

    Ebenso wie bei einem Tatverdächtigen alleine der Verdacht einer Straftat, durch die dieser sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat, nicht ohne weiteres ein Sicherungsbedürfnis belegt (OLG Schleswig in st. Rspr., vgl. u.a. 1 Ws 386/18 vom 12. Februar 2019), gilt dieser Gedanke im Falle einer Drittbetroffenen, die nicht Beschuldigte, sondern bloß Empfängerin des ggf. bemakelten Vermögensvorteils ist, umso mehr.
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