Rechtsprechung
| OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ws 393/04 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Reststrafenaussetzung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 28.05.2004 - 1 Ws 156/04
Reststrafenaussetzung
Auszug aus OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ws 393/04
Das gilt jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn das Beschwerdegericht an einer solchen Sachentscheidung aufgrund eines nicht behebbaren Verfahrensmangels gehindert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2004, 1 Ws 156/04).
- OLG Jena, 26.07.2007 - 1 Ws 265/07
Reststrafenaussetzung
Ein solcher objektiver Verfahrensmangel ist etwa dann gegeben, wenn der Verurteilte entgegen § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.05.2004, 1 Ws 156/04; 22.12.2004, 1 Ws 393/04; 11.04.2005, 1 Ws 105/05). - OLG Jena, 11.06.2007 - 1 Ws 221/07
Reststrafenaussetzung
Im Unterschied zu den durch den Senat entschiedenen Fällen mit vergleichbarer Problematik (Beschlüsse vom 30.06.2003, 1 Ws 230/03, vom 15.12.2003, 1 Ws 384/03, und vom 22.12.2004, 1 Ws 393/04) wird hier nicht deutlich, dass der Verurteilte nunmehr eine bedingte Entlassung erstrebt.
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