Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.10.1989 - 1 Ws 397/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 09.11.1989 - 1 Ws 441/89
Bestellung eines ersten Pflichtverteidigers; Wünsche des Angeklagten; Erfordernis …
Das Rechtsmittel ist zulässig (…vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 141 RNrn. 9 f mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Beschluß des Senats vom 05. Oktober 1989 - 1 Ws 397/89).Die Anhörung des Angeklagten gemäß § 142 Abs. 1 S. 2 StPO kann aber in Eilfällen auch kurzfristig telefonisch erfolgen (Beschluß des Senats vom 05. Oktober 1989 - 1 Ws 397/89; BayOblG StV 1988, 97).
Andernfalls könnte der Zweck der Bestimmung des § 142 Abs. 1 S. 2 StPO durch die Bestellung eines weiteren Verteidigers allein nach dem Auswahlermessen des Gerichts leicht verfehlt werden (Beschluß des Senats vom 05. Oktober 1989 - 1 Ws 397/89).
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