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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1982 - 1 Ws 412/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3375
OLG Düsseldorf, 22.06.1982 - 1 Ws 412/82 (https://dejure.org/1982,3375)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1982 - 1 Ws 412/82 (https://dejure.org/1982,3375)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 1 Ws 412/82 (https://dejure.org/1982,3375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 437
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen …

    Der Zeitablauf wäre aber jedenfalls nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 10. Oktober 2012 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur Entscheidung über die Frage der Unterbringungs- und Strafaussetzung fortgewirkt hätte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, so dass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichgekommen wäre (…vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschlüsse vom 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - juris - und 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Verfahren über Strafrestaussetzung zur Bewährung: Rechtliches Gehör vor …

    Der Zeitablauf wäre aber jedenfalls nur dann unschädlich, wenn der von der Kammer im Anhörungstermin am 25. Januar 2012 von dem Verurteilten gewonnene Eindruck bis zur Entscheidung über die Frage der Strafaussetzung fortgewirkt hätte und keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen vorgelegen hätten, die seine Ergänzung und Auffrischung erforderlich machten, so dass die erneute mündliche Anhörung einer reinen Formalie gleichgekommen wäre (…vgl. BGHR StPO § 454 Anhörung 1;… OLG Koblenz a.a.O.; OLG Hamm StraFo 1998, 354; OLG Düsseldorf StV 1983, 115; NStZ 1988, 95; 1982, 437; VRS 80, 285; OLG Bremen NStZ 2010, 106; OLG Zweibrücken StV 1990, 412; OLG Stuttgart Justiz 1975, 478; Senat, Beschluss vom 22. August 2006 - 5 Ws 428/06 -).
  • OLG Celle, 03.09.2018 - 2 Ws 329/18

    Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten wegen bereits kurz zuvor …

    Von der mündlichen Anhörung wird über die im Gesetz genannten Ausnahmen hinaus nach der Rechtsprechung dann abgesehen werden können, wenn sich das entscheidende Gericht von dem Verurteilten bereits zuvor in nahem zeitlichen Zusammenhang einen persönlichen Eindruck hat bilden können, der bis zur erneuten Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Restfreiheitsstrafe fortwirkt und keine Umstände gegeben sind, die seine Ergänzung oder Auffrischung notwendig machen könnten, so dass eine Beeinflussung der Entscheidung durch eine erneute mündliche Anhörung von vornherein ausgeschlossen erscheint und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie würde (…vgl. BGH, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 Ws 451/12, 2 Ws 453/12, BeckRS 2012, 25373, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Juni 1995 - 1 Ws 455/95 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 1982 - 1 Ws 412/82 -, juris;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, StPO § 454 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 2 Ws 43/01

    Zeitliche Voraussetzungen der Führungsaufsicht; Mündliche Anhörung

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der Eindruck, den sich das Gericht bei einer früheren Anhörung persönlich gebildet hat, bis zur Entscheidung fortwirkt und dieser mangels Vorliegens neuer entscheidungserheblicher Tatsachen keiner Auffrischung oder Ergänzung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1988, 95; 1982, 437 mwN).
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