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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.09.1998 - 1 Ws 421/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14297
OLG Oldenburg, 30.09.1998 - 1 Ws 421/98 (https://dejure.org/1998,14297)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 Ws 421/98 (https://dejure.org/1998,14297)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 Ws 421/98 (https://dejure.org/1998,14297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 454 Abs. 2 StPO; § 66 Abs. 3 S. 1 StGB
    Abwägung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Strafaussetzung von Restfreiheitstrafen und des Resozialisierungsinteresses des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwägung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Strafaussetzung von Restfreiheitstrafen und des Resozialisierungsinteresses des Verurteilten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.1998 - 1 Ws 421/98
    Umgekehrt schließt die Klausel von der Verantwortbarkeit der Vollstreckungsaussetzung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit es mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NStZ 1998, 373, 374) [BVerfG 22.03.1998 - 2 BvR 77/97].
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten …

    Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
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