Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.09.1998 - 1 Ws 421/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 454 Abs. 2 StPO; § 66 Abs. 3 S. 1 StGB
Abwägung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Strafaussetzung von Restfreiheitstrafen und des Resozialisierungsinteresses des Verurteilten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abwägung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Strafaussetzung von Restfreiheitstrafen und des Resozialisierungsinteresses des Verurteilten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.1998 - 1 Ws 421/98
Umgekehrt schließt die Klausel von der Verantwortbarkeit der Vollstreckungsaussetzung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit es mit ein, dass ein vertretbares Restrisiko eingegangen wird (BVerfG NStZ 1998, 373, 374) [BVerfG 22.03.1998 - 2 BvR 77/97].
- OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04
Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten …
Auch muss er Tatsachen schaffen, die für eine Behebung dieser Defizite sprechen und die es wahrscheinlich machen, dass er künftigen Tatanreizen zu widerstehen vermag (vgl. KG Beschlüsse vom 06.08.2001, 5 Ws 741/00, und 02.08.2000, 5 Ws 437/00; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.09.1998, 1 Ws 421/98).
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