Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.07.1987 - 1 Ws 428/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 524
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91
Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …
Dies ist anzunehmen, wenn der Verurteilte - wie hier - ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, er wolle nicht mündlich angehört werden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524, 1988, 95 und 1988, 243; OLG Hamm MDR 1975, 775 und 1978, 692; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 454 Rdn. 47; Stöckel in KMR 4. Erg.Lfg. - OLG Frankfurt, 08.10.1996 - 3 Ws 826/96 Diesem ist vielmehr der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß die mündliche Anhörung auch dann nicht vorgeschrieben ist, wenn davon eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung nicht zu erwarten ist und die mündliche Anhörung zu einer reinen Formalie herabsinken würde (OLG Düsseldorf VRS 81, 293, 294; NStZ 1987, 524, 525;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 454 Rdn. 24).
Von der mündlichen Anhörung kann auch abgesehen werden, wenn nach dem vorangegangenen eindeutigen Verhalten des Verurteilten offenbar nichts anderes zu erwarten ist, als daß der Verurteilte sein Anhörungsrecht mißbraucht, z.B. zu schwerwiegenden Beleidigungen oder unsachlichen Unmutsäußerungen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 ;… KK-Fischer, StPO , 3. Aufl., § 454 Rdn. 28).
Schließlich entfällt die Anhörungspflicht auch dann, weil der Verurteilte vor dem anberaumten Termin ausdrücklich und eindeutig erklärt, er wolle nicht mündlich angehört werden (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 und KK-Fischer a.a.O., Rdn. 27, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Andernfalls wäre das Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten entgegen der Intention des Gesetzgebers kein ganz besonderer Ausnahmefall mehr (vgl. dazu OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 ).
- KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17
Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit sechs Jahren vollzogenen …
Der Beschwerdeführer hat sein Anhörungsrecht dadurch verwirkt, dass er die Teilnahme an dem Anhörungstermin ausdrücklich und eindeutig abgelehnt hat (dazu vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524).
- BGH, 12.08.2015 - StB 6/15
Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten …
Denn das Gericht kann eine Anhörung gegen den Willen des Verurteilten nicht erzwingen (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, NStZ 2000, 279; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. Februar 1983 - 1 Ws 13/83, StV 1983, 511; vom 28. Juli 1987 - 1 Ws 428/87, NStZ 1987, 524; KG…, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7). - KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05
Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S …
Dem Ausnahmekatalog des § 454 Abs. 1 Satz 4 StPO ist der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, daß über die aufgeführten Beispiele hinaus die mündliche Anhörung auch dann nicht vorgeschrieben ist, wenn sie nicht geeignet ist, die Entscheidung zu beeinflussen und daher zu erwarten ist, daß die Anhörung zu einer reinen Formalie herabsänke (vgl. BGH NStZ 1995, 610; OLG Düsseldorf NStE Nrn. 2 und 5 zu § 454 StPO = NStZ 1987, 524 und 1988, 95; Senat, Beschlüsse vom 1. Dezember 2000 - 5 Ws 745/00 - und 15. Dezember 1998 - 5 Ws 671/98 - Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 454 Rdn. 42; Fischer in KK, StPO 5. Aufl., § 454 Rdnrn. 21, 26-29 mit weit. - OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur …
Darüber hinaus ist allerdings anerkannt, dass die mündliche Anhörung auch dann unterbleiben kann, wenn der Verurteilte auf die mündliche Anhörung ausdrücklich verzichtet (vgl. BGH NJW 2000, 1663) oder die Vorführung zu dem bereits anberaumten Anhörungstermin ablehnt (vgl. OLG Celle Nds. Rpfl. 1994, 79; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524; MDR 1981, 1039; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1999, 24 L; KG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 1 AR 1427/98 = 5 Ws 671/98 - bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 6. September 2006 - 1 Ws 306/06 - bei juris; OLG Hamm MDR 1975, 775;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 454 Rdnr. 30). - OLG Düsseldorf, 08.12.1995 - 1 Ws 971/95 Ein solcher ist unter anderem dann gegeben, wenn der Verurteilte auf seine Anhörung verzichtet (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 in NStZ 1987, 524 ).
Bestehen jedoch Zweifel an der uneingeschränkten Ablehnung der Anhörung durch den Verurteilten, so muß sich die Strafvollstreckungskammer wegen des Ausnahmecharakters des Absehens von der mündlichen Anhörung die Überzeugung verschaffen, ob der Verurteilte wirklich nicht mündlich angehört werden will oder ob andere Gründe für die Verweigerung der Vorführung maßgeblich sind (Senatsbeschluß vom 28. Juli 1987 a.a.O. und vom 8. April 1994 in Strafverteidiger 1995, 538 ).
- OLG Hamm, 04.09.2025 - 3 Ws 267/25
Ausreichende Betreuung in der Sicherungsverwahrung; umfassende …
Denn das Gericht kann eine Anhörung gegen den Willen des Verurteilten nicht erzwingen (BGH…, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, NStZ 2000, 279; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. Februar 1983 - 1 Ws 13/83, StV 1983, 511; vom 28. Juli 1987 - 1 Ws 428/87, NStZ 1987, 524; KG…, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01, juris Rn. 7). - OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 425/08
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur …
Darüber hinaus ist allerdings anerkannt, dass die mündliche Anhörung auch dann unterbleiben kann, wenn der Verurteilte auf die mündliche Anhörung ausdrücklich verzichtet (vgl. BGH NJW 2000, 1663) oder die Vorführung zu dem bereits anberaumten Anhörungstermin ablehnt (vgl. OLG Celle Nds. Rpfl. 1994, 79; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524; MDR 1981, 1039; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1999, 24 L; KG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 1 AR 1427/98 = 5 Ws 671/98 - bei juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 6. September 2006 - 1 Ws 306/06 - bei juris; OLG Hamm MDR 1975, 775;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 454 Rdnr. 30). - OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95 Ein solcher Ausnahmefall ist u.a. dann gegeben, wenn der Verurteilte auf die Anhörung verzichtet (vgl. nur OLG Hamm MDR 1980, 870; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 524 ).
- OLG Koblenz, 03.08.2011 - 1 Ws 385/11
Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Erledigungserklärung einer …
- OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 Ws 349/12
Unwirksamkeit eines im Vollstreckungsverfahrens abgegebenen Rechtsmittelverzichts …
- OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 2 Ws 43/01
Zeitliche Voraussetzungen der Führungsaufsicht; Mündliche Anhörung
- OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
- OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87
Ausschluß der mündlichen Anhörung des Verurteilten; Erreichbarkeit für das …
- OLG Rostock, 25.08.2004 - I Ws 278/04
Einweisung in eine Abteilung für forensische Psychiatrie aufgrund eines …
- OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 127/08
Reststrafenaussetzung: Unterlassen der mündlichen Anhörung des Verurteilten; …
- OLG Düsseldorf, 24.11.1994 - 1 Ws 915/94
- OLG Düsseldorf, 08.04.1994 - 1 Ws 244/94
- KG, 02.04.2001 - 5 Ws 170/01
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