Rechtsprechung
| OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Fehlende Bestimmtheit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlende Bestimmtheit einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 11.08.2009 - 4 StVK 724/08
- OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09
Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK
Auszug aus OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09
Da somit jegliche Ermessensabwägung fehlt, kann das Beschwerdegericht die Rechtsfehlerfreiheit der ausgesprochenen Weisung nicht überprüfen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 260 ). - OLG Jena, 05.01.2005 - 1 Ws 392/04
Erforderlichkeit einer gerichtlichen Weisung auf Grund einer in einem anderen …
Auszug aus OLG Jena, 26.10.2009 - 1 Ws 431/09
Die "rechte Szene" ist keine bestimmte Gruppe im Sinne von § 68b Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 05.01.2005, 1 Ws 392/04, NStZ 2006, 39, 40).
- OLG Dresden, 05.06.2015 - 2 Ws 248/15
Rechtliche Überprüfung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Je mehr eine Weisung die Lebensführung des Verurteilten einschränkt, umso höher ist der Begründungsbedarf in dem anordnenden Beschluss (vgl. OLG Jena vom 26. Oktober 2009, [Az.: 1 Ws 431/09], zitiert nach juris; OLG München vom 03. Februar 2014, [Az.: 3 Ws 54-59/14], zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16
Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten …
Dies ist der Fall, wenn eine erteilte Weisung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gerichts eingeräumten Ermessens überschreitet oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. OLG Dresden NStZ 2010, 153, 154 und NStZ-RR 2008, 27; OLG Jena Beschluss vom 26. Oktober 2009 [1 Ws 431/09] und Beschluss vom 14. August 2006 [1 Ws 244/06] ; OLG Hamm Beschluss vom 6. März 2014 [2 Ws 38/14] ).Die weite Fassung der Weisungen läuft vielmehr letztlich auf ein bloßes "Milieuverbot" hinaus und ist als Grundlage für eine hinreichend bestimmte Anordnung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB nicht geeignet (vgl. auch OLG Jena NStZ 2006, 39, 40 und Beschluss vom 26. Oktober 2009 [1 Ws 431/09] : Verbot der Kontaktaufnahme zur "rechten Szene").
- OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 393/10
Mangelnde Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Nur dadurch wird auch die Überwachung der Weisung ermöglicht (zu vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 26.10.2009 - 1 Ws 431/09 - m.w.N.).
- OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung
Je mehr eine im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung die Lebensführung des Verurteilten beschneidet, umso höher ist der Begründungsbedarf in dem anordnenden Beschluss, um den Beschwerdegericht die Überprüfung auf Ermessensfehler zu ermöglichen (vgl. Beschluss des Senats vom 26.10.2009, Az.: 1 Ws 431/09, bei juris). - OLG Köln, 19.09.2011 - 2 Ws 581/11
Prüfungsumfang des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Führungsaufsicht
Auch die Weisungen, die durch Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26.10.2009 (Az. 1 Ws 431/09) beanstandet wurden, waren in besonderer Weise geeignet, das Grundrecht der Freizügigkeit des Verurteilten und dessen Lebensführung einzuschränken, so dass es in den dortigen Fällen - anders als vorliegend - einer konkreten Begründung der Ermessensentscheidung im Einzelfall bedurfte. - BayObLG, 27.01.2026 - 206 StRR 10/26
Revisionserfolg, Rechtsfehler, Berufungsbeschränkung, Führungsaufsicht, …
Dabei ist der Begründungsbedarf in dem anordnenden Beschluss umso höher, je mehr die Weisungen die Lebensführung des Verurteilten einschränken (OLG Jena, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 1 Ws 431/09 - BeckRS 2009, 86305, Ls. 1). - OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13
Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von …
Je mehr eine im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisung die Lebensführung des Verurteilten beschneidet, umso höher ist der Begründungsbedarf in dem sie anordnenden Beschluss, um den Beschwerdegericht die Überprüfung auf Ermessensfehler zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.2009, 1 Ws 431/09, bei juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".