Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 04.01.1983 - 1 Ws 449/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 1046
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00
Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen …
Ausgehend von dieser Zweckbestimmung des Schriftformerfordernisses hält der Bundesgerichtshof in Strafsachen unter Rückgriff auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGSt 62, 53 ; 63, 246 ; 67, 385 ) die eigenhändige Unterzeichnung nicht für eine wesentliche Voraussetzung der Schriftlichkeit; entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (…NStZ 1997, S. 152), auf die das Landgericht in seiner Entscheidung Bezug nimmt, genügt es vielmehr, wenn aus dem Schriftstück ansonsten in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt (BGHSt 2, 77, 78; 12, 317;… BGH NJW 1984, S. 1974;… NStZ-RR 2000, S. 305;… BGH [2. Strafsenat] vom 17. April 2002 - 2 StR 63/02 - s. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1984, S. 576; VRS 64, S. 443, 444). - OLG Zweibrücken, 16.12.2025 - 1 Ws 203/25
Schriftformerfordernis der Einlegung einer sofortigen Beschwerde
Es genügt somit, wenn aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt und dass kein bloßer Entwurf vorliegt, das Schriftstück mithin mit Wissen und Wollen des Beschwerdeführers dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00, juris, Rn. 17, 23; BVerfG…, Beschluss vom 19.02.1963 - 1 BvR 610/62, juris, Rn. 10 ff.; BGH…, Urteil vom 18.10.1951 - 3 StR 513/51, juris, Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 17.04.2002 - 2 StR 63/02, juris, Rn. 4 f.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes…, Beschluss vom 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78, juris, Rn. 29 ff.; Senat…, Beschluss vom 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 25/84, in: NStZ 1984, S. 576, beck-online; Senat, Beschluss vom 04.01.1983 - 1 Ws 449/82, in: VRS 64, S. 443 ff. (444); Senat…, Beschluss vom 15.03.2000 - 1 Ws 125/00, juris, Rn. 5; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 29.04.1998 - 3 Ws 246/98, juris, Rn. 3). - OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00 Vielmehr genügt es, wenn - wie hier - aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich ist, von wem die Erklärung herrührt (OLG Zweibrücken, VRS 64, 443; OLG Zweibrücken, NStZ 1984, 576); bei Rechtsmitteln der StA reicht es aus, wenn der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit einem Beglaubigungsvermerk - hier in Form des Hinweises auf die maschinelle Erstellung - versehen ist (GmS-OGB, NJW 1980, 172).
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