Rechtsprechung
| OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- forum-strafvollzug.de
, S. 98
§ 14 ThürJVollzGB
Anfechtung des Vollzugsplans - Justiz Thüringen
Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen Vollzugsplans "als Ganzes"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 04.11.2015 - StVK 275/15
- OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Der Vollzugsplan werde den grundrechtlichen Anforderungen an die Vollzugsplanung eines Strafgefangenen, wie sie insbesondere in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.09.2006 (2 BvR 2132/05, bei juris) dargestellt sind, bereits insgesamt nicht gerecht; auch werde gerügt, dass die zugrundeliegende Konferenz nicht "entsprechend der rechtlichen Vorschriften besetzt war".Rn. 19 Für den Vollzugsplan bedeutet dies, dass er wenigstens in groben Zügen (so wörtlich BVerfG, Beschl. v. 25.09.2006, 2 BvR 2132/05, bei juris Rdnr. 19) - eine Ergänzung im Detail hält der Senat deshalb für zulässig - die tragenden Gründe darzustellen hat, welche die Anstalt zu ihrer Entscheidung bewogen haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.10.2007, 1 Ws 64/07, bei juris); denn nur durch eine solche Kenntnis wird die Planung für den Gefangenen nachvollziehbar und verständlich, so dass er sein zukünftiges Verhalten darauf einstellen und eigene Fehler korrigieren kann.
- OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04
Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen; …
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Die Reichweite der Begründungserfordernisse lässt sich allerdings nicht im Allgemeinen, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bestimmen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.06.2004, 3 Ws 3/04, bei juris; ZfStrVo 1983, 181, 183).Soweit diese Verweigerungshaltung augenscheinlich seit längerem und unverändert besteht, also in der Zwischenzeit keine neuen tatsächlichen Gesichtspunkte hervorgetreten sind, ist es auch nicht zu beanstanden, wenn Vollzugsplanfortschreibungen inhaltlich an frühere Ausführungen anknüpfen, ohne sie jeweils zu wiederholen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.06.2004, 3 Ws 3/04, bei juris).
- OLG Karlsruhe, 02.10.2007 - 1 Ws 64/07
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Die gerichtliche Nachprüfung durch die Strafvollstreckungskammern beschränkt sich darauf, ob die Vollzugsbehörde bei Ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.10.2007, 1 Ws 64/07, m. w. N., bei juris).Rn. 19 Für den Vollzugsplan bedeutet dies, dass er wenigstens in groben Zügen (…so wörtlich BVerfG, Beschl. v. 25.09.2006, 2 BvR 2132/05, bei juris Rdnr. 19) - eine Ergänzung im Detail hält der Senat deshalb für zulässig - die tragenden Gründe darzustellen hat, welche die Anstalt zu ihrer Entscheidung bewogen haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.10.2007, 1 Ws 64/07, bei juris); denn nur durch eine solche Kenntnis wird die Planung für den Gefangenen nachvollziehbar und verständlich, so dass er sein zukünftiges Verhalten darauf einstellen und eigene Fehler korrigieren kann.
- BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Rn. 18 Der hiernach maßgebliche Versagungsgrund der Flucht- und Missbrauchsgefahr als Prognoseentscheidung eröffnet der Vollzugsbehörde einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerfG NStZ 1998, 430, 431). - BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11
Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Gerade bei langjährig Inhaftierten kann, auch bei fortdauernder und weiter gehenden Lockerungen entgegenstehender Flucht- oder Missbrauchsgefahr, zumindest die Gewährung von - im ThürJVollzGB zwar nicht ausdrücklich als Lockerungen geregelten, aber doch in diesem Sinne nutzbaren - (überwachten) Ausführungen (§ 49 ThürJVollzGB) in Betracht gezogen werden, u. U. geboten sein (vgl. zu § 11 StVollzG: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.05.2013, 2 BvR 2129/11, m. w. N., bei juris;… Laubenthal, a. a. O., Abschn. E Rdnr. 144). - BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; …
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Rn. 9 Dieser Einschätzung stehen insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2012 (Az. 2 BvR 166/11, bei juris) und - dem folgend - des OLG Celle vom 28.02.2013 (1 Ws 553/10, bei juris) nicht entgegen. - BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07
Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene …
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Rn. 11 Abgesehen davon erweist sich die Rechtsbeschwerde insoweit bereits deshalb als unzulässig, weil die Rechtsbeschwerdebegründung lediglich einen dreiseitigen (davon 1 Seite doppelt), als "Zusammenfassung der für die o. g. Planung maßgeblichen Erkenntnisse ... und der der zwingend erforderlichen Maßnahmen nach § 15 Abs. 2 ThürJVollzGB" überschriebenen Auszug aus der - im Juni 2015 zu den Akten gelangten und dem Verteidiger zur Kenntnis gebrachten - Vollzugsplandokumentation mitteilt und damit maßgebliche Bestandteile der angegriffenen Vollzugsplanung verschweigt (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2008, 85 zur Unzulässigkeit einer unvollständigen, irreführenden und damit rechtsmissbräuchlichen Verfahrensrüge im Revisionsverfahren). - OLG Celle, 28.02.2013 - 1 Ws 553/10
Möglichkeit einer Erledigung der Hauptsache bei Fortschreibung eines …
Auszug aus OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15
Rn. 9 Dieser Einschätzung stehen insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2012 (Az. 2 BvR 166/11, bei juris) und - dem folgend - des OLG Celle vom 28.02.2013 (1 Ws 553/10, bei juris) nicht entgegen.
- LG Berlin, 16.10.2018 - 593 StVK 21/17
Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung zu einer Maßnahme im …
Nach neuerer und zutreffender Auffassung führt die Fortschreibung eines angefochtenen Vollzugsplans jedenfalls dann nicht zur Erledigung der Hauptsache, wenn die angegriffenen Regelungen des Vollzugsplans unverändert geblieben sind (OLG Celle, Beschluss vom 28.02.2013 - 1 Ws 553/10 -, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 Ws 454/15 -, jeweils juris).Die Antragstellerin kann sich zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 17. Mai 2016 - 1 Ws 454/15 - stützen.
- OLG Hamm, 25.06.2019 - 1 Vollz (Ws) 291/19
Angreifbarkeit von Vollzugsplänen nur wegen Mängeln im Aufstellungsverfahren
Als Ganzes ist der Vollzugsplan indes nur angreifbar, wenn Mängel im Aufstellungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 Ws 454/15 -, Rn. 10, juris). - OLG Naumburg, 09.02.2017 - 1 Ws (RB) 2/17
Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Ablehnung von Vollzugslockerungen bei fehlender …
Rn. 7 Zwar führt die Fortschreibung eines Vollzugsplans nicht zur Erledigung eines gegen die vorausgegangene Fortschreibung gerichteten Rechtschutzbegehrens, wenn wie im vorliegenden Fall die angegriffenen Regelungen auch in der weiteren Fortschreibung unverändert geblieben sind (…vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2014, 2 Ws 374/13, Rn. 8;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.06.2015, 1 Ws 172/14 L, Rn. 4; einschränkend Thüringer OLG, Beschl. v. 17.05.2016, 1 Ws 454/15, Rn. 7 ff; jeweils zitiert nach juris). - KG, 23.06.2025 - 2 Ws 69/25
Notwendig Beteiligte an einer Vollzugsplankonferenz
Ein hinreichend bestimmter, fester Kreis (zwingend) notwendiger Teilnehmer an der Konferenz mit der Folge einer - etwa bei Fehlen einzelner Personen - allein daraus herzuleitenden Anfechtbarkeit der getroffenen Festlegungen bzw. der Vollzugsplanung insgesamt ergibt sich daraus nicht (…vgl. OLG Koblenz aaO; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 Ws 454/15 -, juris [zu § 14 Abs. 5 ThürJVollzGB]).
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