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| OLG Jena, 23.12.2005 - 1 Ws 468/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus OLG Jena, 23.12.2005 - 1 Ws 468/05
Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (GmS-OGB BGHZ 75, 340, 348/349).
- OLG Jena, 06.03.2006 - 1 Ws 56/06 Die Berufungseinlegung durch schriftliche Erklärung, wie sie § 314 Abs. 1 StPO fordert, setzt nach dem mit dem Schriftformerfordernis verfolgten Zweck keine eigenhändige Unterschrift des Rechtsmittelführers voraus, sofern dieser aus dem in deutscher Sprache abgefassten Schriftstücks in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise als Urheber hervorgeht und sicher davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei dem Schreiben nicht nur um einen ¿ zum Eingang bei Gericht nicht bestimmten ¿ Entwurf handelt (Senatsbeschlüsse vom 03.12.2003, 1 Ws 373/03; vom 23.12.2005, 1 Ws 468/05, jeweils m.w.N.).
- OLG Jena, 19.03.2008 - 1 Ws 99/08 Dabei ist keine jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit erforderlich, sondern entscheidend, ob der Richter eine alle vernünftigen Zweifel ausschließende Überzeugung zu gewinnen vermag (Senatsbeschluss vom 23.12.2005, 1 Ws 468/05).
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