Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 468/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 43 Abs. 11 StVollzG; § 40 Abs. 10 NJVollzG
Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von Ausgleichszahlungen nach § 43 Abs. 11 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) - Judicialis
StVollzG § 43 Abs. 11; ; NJVollzG § 40 Abs. 10
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von Ausgleichszahlungen nach § 43 Abs. 11 Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- KG, 01.12.2005 - 5 Ws 482/04
Strafvollzug: Feste Zeitintervalle für Gutschrift der Ausgleichsentschädigung bei …
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 468/08
Dem wird vom Kammergericht (Beschluss vom 1. Dezember 2005, NStZ-RR 2006, 123) und vom Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 23. Juli 2007, NStZ-RR 2008, 83) entgegen gehalten, dass Fragen der Entstehung des Anspruchs und der Berechnung der zehnjährigen Verbüßungsdauer zu trennen seien, denn die Berechnung der Verbüßungsdauer betreffe nicht die Anspruchsentstehung, sondern allein die Bemessung der jeweiligen Zeitintervalle. - OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05
Strafvollzug: Wirksamwerden der Neuregelung der Gefangenenentlohnung
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 468/08
Der Entscheidung des OLG Hamm vom 23. Juni 2005 (NStZ 2006, 61) wird entnommen, die Frist von zehn Jahren beginne mit dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 43 StVollzG am 1. Januar 2001. - OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 467/08
Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von …
Auszug aus OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 468/08
1 Ws 467/08 (StrVollz) 1 Ws 468/08 (StrVollz) 1 Ws 469/08 (StrVollz).
- OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 467/08
Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von …
1 Ws 467/08 (StrVollz) 1 Ws 468/08 (StrVollz) 1 Ws 469/08 (StrVollz). - OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 469/08
Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von …
1 Ws 467/08 (StrVollz) 1 Ws 468/08 (StrVollz) 1 Ws 469/08 (StrVollz).
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