Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 111 k
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111k
Herausgabe an einen Dritten
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sicherstellung; Beschlagnahme; Herausgabeanspruch; Sache; Versicherung; Gewahrsam
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 21.09.1993 - 1 Ws 283/93
Fahrzeug; Beutegeld; Pfandrecht; Beschlagnahme; Pfandgläubiger; Entschädigung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00
Ob der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinung zu folgen ist, wonach Verletzter auch der Versicherer sei, auf den nach Schadensregulierung der Anspruch des Verletzten übergegangen ist (OLG Schleswig NStZ 94, 99;… KK-Nack § 111 k Rdnr. 4, § 111 g Rdnr. 2), kann dahinstehen. - OLG Stuttgart, 01.09.1988 - 6 Ws 31/88
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00
Gegebenenfalls ist dem Dritten eine Frist zur gerichtlichen Geltendmachung seines Anspruchs zu setzen (OLG Schleswig a.a.0., 100; OLG Stuttgart NStZ 89, 39; Löffler a.a.0., 1708;… KK-Nack § 111 k Rdnr. 7). - OLG Koblenz, 23.03.1984 - 1 Ws 241/84
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2000 - 1 Ws 49/00
Ist es zweifelhaft, wem die Sache zu Eigentum gehört, kommt eine Herausgabe durch das Strafgericht nicht in Betracht; darüber muss das Zivilgericht entscheiden (OLG Koblenz MDR 84, 774).
- LG Saarbrücken, 07.11.2012 - 2 Qs 40/12
Erstattungsfähige Verteidigergebühren nach Freispruch im Bußgeldverfahren wegen …
Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (Beschluss der Kammer vom 14.03.2012, 2 Qs 8/12; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7;… Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12;… Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.). - LG Saarbrücken, 09.07.2014 - 2 Qs 30/14
Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren
Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (Beschlüsse der Kammer vom 14.03.2012, 2 Qs 8/12 sowie vom 07.11.2012, 2 Qs 40/12; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00;… Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.). - LG Saarbrücken, 26.10.2012 - 13 S 143/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Überraschender Charakter einer Entgeltklausel
Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (Beschluss der Kammer vom 14.03.2012, 2 Qs 8/12; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7;… Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12;… Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
- LG Saarbrücken, 04.12.2008 - 4 II 50/06
Rahmengebühr; Höchstgebühr; Bemessung
Unbillig ist ein Gebührensansatz in der Regel, darin, wenn er den Rahmen des Angemessenen um mehr als 20% übersteigt (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Aa. 1 Ws 49/00. - LG Saarbrücken, 13.10.2025 - 8 Qs 125/25
Rahmengebühren, Bemessung, Befriedungsgebühr, Festgebühr, Kostengrundentscheidung
Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Beschlüsse vom 21. Dezember 2022 - 8 Qs 99/22; vom 07. Dezember 2022 - 8 Qs 93/22; vom 29. Mai 2020 - 8 Qs 45/20; vom 02. Januar 2019 - 8 Qs 135/18; jeweils m.w.N.; BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03. April 2000 - 1 Ws 49/00). - LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12
Kostenerstattung nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen …
Unbillig ist der Gebührenansatz nach herrschender, von der Kammer geteilter, Ansicht dann, wenn die beantragte Gebühr um mehr als 20% über der angemessenen Höhe liegt (BGH, NJW-RR 2007, 420, 421; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.04.2000, Az. 1 Ws 49/00, Landgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 04.12.2008, 4 II 50/06 [juris] Rn. 7;… Mayer, a.a.O., § 14 Rn. 12;… Winkler in Mayer / Kroiß, RVG, § 14 Rn. 54 m.w.N.).
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