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| OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 47
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 19.01.1981 - 1 Ws 254/80
Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81
Diese lassen jedoch - da lückenhaft - eine Nachprüfung nicht zu, was einen die Aufhebung nach sich ziehenden materiellrechtlichen Fehler darstellt (zum Umfang der Darlegung des Sachverhalts vgl. OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1981, 380).Dagegen kann die Anstaltsordnung (…zum Begriff vgl. Calliess/Müller-Dietz, a.a.O. § 4 Rdn. 17;… § 81 Rdn. 4) berührt sein (OLG München ZfStrVo 1981, 380).
- BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81
Die Strafvollstreckungskammer wird daher den Umfang der Tätigkeit des Beschwerdeführers feststellen müssen (zum Umfang der Sachaufklärung im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des BGH vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -) und diese Feststellungen in einer dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der Anwendung des materiellen Rechts erlaubenden Weise in ihrer Entscheidung wiederzugeben haben.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für andere Gefangene
Diese Regelung erscheint ungeachtet dessen auch deshalb als angemessen, weil - worauf die von dem Beklagten ausgesprochene Beschränkung der Untersagung auf den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt jedenfalls der Sache nach weisen dürfte - die von dem Kläger entfaltete, geschäftsmäßig anmutende Tätigkeit geeignet sein dürfte, die Ordnung der Justizvollzugsanstalt in nicht mehr hinnehmbarer Weise zu stören (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2009 - 1 Ws 477/08 -, juris Rn.3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, NStZ 2002, 55; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1982 - 1 Ws 503/81 -, NStZ 1983, 47). - BVerfG, 11.08.1997 - 2 BvR 2334/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug
Damit wird klargestellt, daß eine unerlaubte geschäftsmäßige Rechtsberatung für andere Strafgefangene eine Störung des geordneten Zusammenlebens in der Anstalt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 StVollzG zur Folge hat und Disziplinarmaßnahmen gemäß §§ 102 ff. StVollzG nach sich ziehen kann (…vgl. ebenso OLG München, ZfStrVo 1981, S. 380;… OLG Hamm, NStZ 1982, S. 438 ; OLG Saarbrücken, NStZ 1983, S. 47 ;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Auflage, § 82 , Rn. 2). - OLG Celle, 26.09.2008 - 1 Ws 477/08
Rechtsberatende Tätigkeiten unter Strafgefangenen als Störung der Ordnung in …
OLG Saarbrücken, NStZ 1983, 47) und das Verhängen einer hierauf gestützten Disziplinarmaßnahme daher nicht zu beanstanden ist (OLG Koblenz, NStZ 1997, 428. BVerfG NStZ 1998, 103).
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