Rechtsprechung
| OLG Celle, 02.02.2007 - 1 Ws 623/06 (StrVollzG) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafvollzug: Voraussetzungen der Verlegung in eine Zweigstelle derselben Anstalt aus Sicherheitsgründen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anwendbarkeit des § 85 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) bei Verlegung innerhalb derselben Haftanstalt; Voraussetzungen der Verlegung aus Sicherheitsgründen in eine Zweigstelle derselben Haftanstalt
- Judicialis
StVollzG § 85
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 85
Voraussetzungen der Verlegung eines Strafgefangenen aus Sicherheitsgründen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 85 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) bei Verlegung innerhalb derselben Haftanstalt; Voraussetzungen der Verlegung aus Sicherheitsgründen in eine Zweigstelle derselben Haftanstalt
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 05.12.2006 - 15 StVK 1399/06
- OLG Celle, 02.02.2007 - 1 Ws 623/06 (StrVollzG)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 683
- NStZ-RR 2007, 192
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05
Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2007 - 1 Ws 623/06
Bei abweichender Betrachtung bestünde die Gefahr, dass durch eine rein organisatorische Zusammenführung zweier voneinander räumlich getrennter Anstalten der dem Strafgefangenen zu gewährende Schutz seiner sozialen Kontakte innerhalb der Anstalt (vgl. BVerfG vom 27. Juni 2006, 2 BvR 1295/05) unterlaufen werden könnte, wenn die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden könnte, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist. - KG, 23.06.1997 - 5 Ws 326/97
Verlegung in einen stärker gesicherten Bereich innerhalb derselben …
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2007 - 1 Ws 623/06
Zwar findet die Vorschrift nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich keine Anwendung bei Verlegungen innerhalb einer Anstalt (vgl. KG NStZ 1986, 479; KG NStZ 1998, 399;… Callies/Müller-Dietz, § 85 StVollzG, Rn. 1;… Schwind/Böhme-Ullenbruch, § 85 StVollzG, Rn. 2;… Arloth-Lückemann, § 85 StVollzG, Rn. 2). - LG Köln, 24.03.1983 - 103 StVollz 1/83
Auszug aus OLG Celle, 02.02.2007 - 1 Ws 623/06
Soweit teilweise vertreten wird, dass die aufnehmende Anstalt einen höheren Sicherheitsgrad aufweisen muss (…vgl. Callies/Müller-Dietz, § 85 StVollzG, Rn. 1; LG Köln, NStZ 1983, 431), gibt der Wortlaut der Vorschrift für eine derartige Auslegung keine Veranlassung.
- BayObLG, 19.06.2024 - 204 StObWs 257/24
Strafvollzug - anstaltsinterne Verlegung als gerichtlich überprüfbare …
aber OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 1 Ws 623/06 -, NStZ-RR 2007, 192, juris Rn. 6 zum Ausnahmefall der Verlegung in eine mehr als 200 km entfernt liegende Zweigstelle).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.10.2006 - 1 Ws 623/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 11.07.2006 - 8 StVK 658/06
- OLG Koblenz, 09.10.2006 - 1 Ws 623/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2006 - 1 Ws 623/06
Seither ist die Freiheitsstrafe ungeachtet der Frage rechtzeitiger Unterbrechung endgültig vollständig verbüßt mit der Folge, dass (nach Einlegung der sofortigen Beschwerde) prozessuale Überholung eingetreten ist (vgl. Senat, Beschluss 1 Ws 349/06 vom 22. Juni 2006; OLG Hamm NStZ 1998, 638). In einem solchen Fall ist das Rechtsmittel ohne Kostenentscheidung für erledigt zu erklären (stg. Senatsrechtsprechung;… vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. vor § 296 Rn. 17). - OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 3 Ws 224/95
Auszug aus OLG Koblenz, 09.10.2006 - 1 Ws 623/06
Deshalb war der Verurteilte auch nach dem 2. September 2006 so zu stellen, als wäre die vorgeschriebene Unterbrechung rechtzeitig erfolgt (OLG Schleswig, Beschlüsse 1 Ws 353, 354/96 vom 24.09.1996 und 1 Ws 52 - 54/02 vom 21.02.2002; OLG Zweibrücken, Beschluss 1 Ws 450 - 457/92 vom 22.09.1992; KG, Beschluss 5 Ws 725 - 728/01 vom 11.12.2001; alle in juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 60).
- OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ws 266/09
Strafzeitberechnung; bedingte Entlassung; Unterbrechung
Zudem ist nach einhelliger Ansicht eine Entscheidung über die Aussetzung mehrerer Reststrafen zur Bewährung auch dann zu treffen, wenn die zeitlichen Voraussetzungen für eine gleichzeitige Entscheidung nur deshalb nicht vorliegen, weil die Vollstreckungsbehörde entgegen § 454b Abs. 2 StPO die Vollstreckung der zunächst zu verbüßenden Freiheitsstrafe nicht unverzüglich unterbrochen hat (BVerfG NStZ 1988, 474, 475; KG Berlin Beschl. v. 11.12.2001 - 5 Ws 725-728/01 - juris; OLG Düsseldorf StV 1993, 88; OLG Hamburg StV 1994, 195; OLG Karlsruhe StV 1996, 219, 220; OLG Koblenz Beschl. v. 09.10.2006 - 1 Ws 623/06 - juris;… Appl in: KK-StPO 6. Aufl. § 454b Rdn. 5;… Klein in: Beck-OK-StPO Ed. 4 § 454b Rdn. 4;… Wendisch in: Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 454b Rdn. 25 ff.;… Woynar in HK-StPO 4. Aufl. § 454b Rdn. 5).
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