Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.02.2004 - 1 Ws 681/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 21.07.2005 - 1 Ws 331/05
Strafvollzug: Zulässige Größe eines Fernsehers im Haftraum
Mit der angefochtenen Entscheidung hat sich Strafvollstreckungskammer abermals (siehe bereits 7 StVK 1009/02, 581/02 und 9/01, alle im Rechtsbeschwerdeverfahren aufgehoben) in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des OLG Koblenz (1 Ws 681/03 vom 10.02.2004, 2 Ws 396/01 vom 23.08.2001 und 2 Ws 787/02 vom 4.12.2002; ebenso OLG Zweibrücken 1 Ws 605/00-Vollz) gestellt, wonach es grundsätzlich Sache des Strafgefangenen ist, sich die Ausstattung seines Haftraums bis zur REFA-Listen-Gesamtpunktzahl von 2.400 selbst zusammenzustellen (…OLG Koblenz, jeweils aaO.).Sie hat auch das Recht des Gefangenen, zu Gunsten eines größeren Fernsehers auf einen anderen, der Punktedifferenz entsprechenden Einrichtungsgegenstand zu verzichten (Senat 1 Ws 681/03 vom 10.02.2004 m.w.N.) nicht in ihre Erwägungen einbezogen, sondern ohne weiteres unterstellt, die Bildschirmvergrößerung führe zu einer nicht behebbaren Überziehung der maximalen Summe von 2.400 Punkten.
- LG Braunschweig, 11.11.2005 - 50 StVK 735/05
Strafvollzug: Kostentragungspflicht des Strafgefangenen für die Überprüfung …
Für die Annahme eines Sicherheitsrisikos im Sinne von § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist aber nicht ausreichend, dass ein Gegenstand stets die Möglichkeit zur Anlage von Verstecken bietet (OLG Saarbrücken, NStZ 1989, 143), OLG Koblenz, Beschl. v. 10.02.04 - 1 Ws 681/03, ZfstrVo 2004, 311).
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