Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.02.1984 - 1 Ws 7/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89 Soweit der 1. Strafsenat (vgl. Beschluß in VRS 67, 38 [39]) entschieden hat, daß ein nicht in Freiheit befindlicher Rechtsmittelführer die übliche anstaltsbedingte Verzögerung der Postbeförderung berücksichtigen müsse und von vornherein nicht erwarten könne, daß sein Schreiben unverzüglich weiterbefördert werde, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
- BayObLG, 02.11.2021 - 204 StObWs 279/21
Weiterleitung von Gefangenenpost an die Strafvollstreckungskammer
Aufbewahrung">30 StVollzG Rn. 3; Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, a.a.O., 9. Kap. Abschn. C Rn. 45; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23.7.1992 - 4 StR 304/92, bei Kusch, NStZ 1993, 27, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.2.1984 - 1 Ws 7/84, VRS 67, S. 38 f.: Berücksichtigung der üblichen anstaltsbedingten Verzögerung der Postbeförderung erforderlich). - OLG Hamm, 28.09.2010 - 1 Vollz (Ws) 468/10
Auslegung des Unverzüglichkeitsgebots des § 30 Abs. 2 StVollzG bei der …
Ebenso entspricht es obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Gefangene insoweit die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bearbeitung der Gefangenenpost auftretenden anstaltsbedingten üblichen Verzögerungen in Kauf zu nehmen und auch bei der Aufgabe von Schreiben, die der Fristwahrung dienen, zu berücksichtigen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 23.07.1992 - 4 StR 304/92 -' juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.02.1984 - 1 Ws 7/84-, juris [Leitsatz]; KG Berlin, Beschl. v. 04.11.2003 - 5 Ws 536/03 Vollz -' juris). - KG, 04.11.2003 - 5 Ws 536/03
Strafvollzug: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist; unübliche …
Richtig ist zwar, daß der Gefangene bei der Abgabe des Antragsschreibens neben der gewöhnlichen Postlaufzeit von einem Tag, auf die er vertrauen durfte (vgl. BVerfG NJW 1992, 1952), auch die "üblichen anstaltsbedingten Verzögerungen der Aufgabe zur Post" (so BGH NStZ 1993, 27 bei Kusch unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf VRS 67, 38) berücksichtigen mußte. - BGH, 23.07.1992 - 4 StR 304/92
Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Mangels dieser Angaben läßt sich nicht beurteilen, ob der Angeklagte seine Rechtsmittelschrift so rechtzeitig auf den Weg gebracht hat, daß er unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Postlaufzeit (…vgl. Kleinknecht/Meyer § 44 Rdn. 16) sowie der üblichen anstaltsbedingten Verzögerungen der Aufgabe zur Post (vgl. OLG Düsseldorf VRS 67, 38) mit ihrem Eingang beim Landgericht Essen vor Ablauf des 12. Februar 1992 rechnen konnte.
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| OLG Celle, 18.07.1984 - 1 Ws 7/84 |
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