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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7430
OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99 (https://dejure.org/1999,7430)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.1999 - 1 Ws 708/99 (https://dejure.org/1999,7430)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 1999 - 1 Ws 708/99 (https://dejure.org/1999,7430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140, § 142, § 304
    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist nur dann sachlich gerechtfertigt und zulässig, wenn sie aus den bereits genannten oder sonstigen Gründen geboten erscheint, um den Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Celle aaO; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ).

  • OLG Frankfurt, 24.11.1993 - 3 Ws 646/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist nur dann sachlich gerechtfertigt und zulässig, wenn sie aus den bereits genannten oder sonstigen Gründen geboten erscheint, um den Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (Senat…, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Celle aaO; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ).

  • OLG Frankfurt, 08.03.1989 - 3 Ws 166/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ).

  • OLG Celle, 14.12.1987 - 3 Ws 563/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die danach allein der Verfahrenssicherung, nicht aber der sachgerechten Verteidigung des Angeklagten dienende Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers war nicht sachgerecht und damit unzulässig (vgl. OLG Celle,StV 1988, 100 ).

  • OLG Celle, 17.09.1987 - 3 Ws 239/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 1 Ws 388/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ).
  • OLG Hamm, 14.02.1989 - 3 Ws 68/89

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung der Beiordnung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1994 - 1 Ws 551/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    Deshalb sind auch bei der Auswahl eines evtl. erforderlichen weiteren Pflichtverteidigers, selbst wenn die Bestellung in erster Linie der Sicherung des Verfahrens dient, die Kriterien des § 142 Abs. 1 StPO anzuwenden und ist insbesondere dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seines Vertrauens zu benennen (Senat NStZ 1994, 599 ; NStZ 1998, 55 ; U Frankfurt StV 1989, 384 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 1 Ws 155/86

    Kostentragungspflicht; Pflichtverteidigung; Pflichtverteidiger; Entpflichtung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Frankfurt, 22.06.1972 - 3 Ws 222/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99
    Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00

    Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung - Beiordnung eines weiteren Verteidigers …

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).

    Insbesondere kann eine Beschwer darin liegen, daß ein nicht (mehr) das Vertrauen des Angeklagten genießender oder nicht in dessen mit dem Wahlverteidiger oder ersten Pflichtverteidiger abgesprochenes Verteidigungskonzepts eingeweihter weiterer Pflichtverteidiger durch nicht mit dem Angeklagten und dem Verteidiger seines Vertrauens abgestimmte Sach- oder Prozeßanträge deren Verteidigungsstrategie stören (Senatsbeschluss vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 -).

  • BGH, 03.05.2023 - StB 21/23

    Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der …

    Dies gilt auch für den Fall der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (…s. KG, Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 u.a., juris Rn. 3 f.; vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99, StV 2000, 412, 413; vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00, StraFo 2001, 241, 242; vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317).
  • KG, 20.01.2021 - 5 Ws 235/20

    Beschwer durch Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Rn. 7 a) Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers ist zwar im Grundsatz für den Angeklagten nicht belastend (vgl. KG…, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 - juris Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - juris Rn. 5; Thüringer OLG…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - juris Rn. 6).
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