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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.11.1986 - 1 Ws 771/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12381
OLG Koblenz, 26.11.1986 - 1 Ws 771/86 (https://dejure.org/1986,12381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.1986 - 1 Ws 771/86 (https://dejure.org/1986,12381)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 1986 - 1 Ws 771/86 (https://dejure.org/1986,12381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Ordnungshaft-Beschlusses wegen Ungebühr des Angeklagten vor Gericht; Fehlen einer Beschlussbegründung im Protokoll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 08.04.1981 - 3 Ss 104/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1986 - 1 Ws 771/86
    306 StPO (OLG Koblenz. VRS 61, 365 f;… Kleinknecht/Meyer. StPO. 37. Aufl. 1985, § 181 Rdnr. 1).
  • OLG Bremen, 05.12.1958 - Ws 205/58
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1986 - 1 Ws 771/86
    Zwar mag im Einzelfall heftige Erregung einer beleidigenden Äußerung den Charakter der Ungebühr nehmen können (OLG Bremen. NJW 1959, 952 f); hier aber sind für die Annahme eines ausnahmsweise entschuldigenden Affektes keinerlei hinreichende Anhaltspunkte ersichtlich.
  • OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88

    Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses wegen Störung einer Hauptverhandlung; …

    Das Fehlen einer Begründung bzw. die Abgabe einer unzureichenden Begründung ist lediglich dann unschädlich, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung für den Betroffenen außer Zweifel stehen und auch für das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung an Hand der Darstellung im Protokoll besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1986 - 1 Ws 771/86 - OLG Hamm, MDR 1978, 780; OLG Celle, MDR 1958, 265 [OLG Celle 17.01.1958 - 1 Ws 8/58] ).
  • OLG Stuttgart, 20.08.1990 - 1 Ws 201/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen …

    Ein solcher Formfehler ist jedoch ausnahmsweise dann unschädlich, wenn aufgrund des nach § 182 GVG aufgenommen Protokollvermerks über die Veranlassung des Beschlusses davon auszugehen ist, daß die Gründe hierfür auch für den Beschwerdeführer außer Zweifel standen und wenn der Protokollvermerk dem Beschwerdegericht die volle Nachprüfung ermöglicht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Koblenz VRS 72, 189 ;… Kleinknecht/Meyer StPO 39. Auflage § 182 GVG Rdnr. 4).
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