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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 1 Ws 838/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5447
OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 1 Ws 838/81 (https://dejure.org/1982,5447)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.1982 - 1 Ws 838/81 (https://dejure.org/1982,5447)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 1982 - 1 Ws 838/81 (https://dejure.org/1982,5447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm …

    Maßgeblich ist nach allgemeiner Auffassung vielmehr, ob unter Berücksichtigung der gesamten Umstände der Verstoß zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten so in einer kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (…Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 54. Aufl. 2007, § 56 f Rn. 11;… Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 27. Aufl. 2006, § 56 f Rn. 7;… Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, 2005, § 56 f Rn. 17; KG, Beschlüsse vom 15. Juni 2000 - 1 AR 599/00 - 5 Ws 402/00 u.a. -, juris, und vom 13. September 2000 - 1 AR 962/00 - 5 Ws 593/00 u.a. -, juris; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25. Oktober 1982, 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 …und vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ).

    Rn. 21 Der Verstoß gegen die Weisung, jeden Wohnungswechsel mitzuteilen und das Sich-Entziehen der Aufsicht und Leitung des Bewährungshelfers lässt nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine kriminelle Prognose zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 1982 - 1 Ws 838/81 -, StV 1983, S. 70 …und Beschluss vom 4. Dezember 1995 - 1 Ws 952/95 -, StV 1996, S. 443 ; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Februar 1976 - 3 Ws 49/76 -, MDR 1976, S. 505).

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ws 5/07

    Widerruf; Strafaussetzung; mündliche Anhörung; Widerrufsgrund; subjektive …

    Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose der Gefahr einer neuerlichen Straffälligkeit ist entscheidend, ob im Rahmen einer vom Gericht vorzunehmenden Gesamtabwägung ein derartiger Bewährungsverstoß in seiner konkreten Bedeutung zur kriminellen Neigung und Auffälligkeit eines Verurteilten so in Beziehung steht, dass weitere Straftaten zu besorgen stehen (OLG Düsseldorf, StV 1983, 70).

    Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose der Gefahr einer neuerlichen Straffälligkeit ist entscheidend, ob im Rahmen einer vom Gericht vorzunehmenden Gesamtabwägung ein derartiger Bewährungsverstoß in seiner konkreten Bedeutung zur kriminellen Neigung und Auffälligkeit eines Verurteilten so in Beziehung steht, dass weitere Straftaten zu besorgen stehen (OLG Düsseldorf, StV 1983, 70).

    Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose der Gefahr einer neuerlichen Straffälligkeit ist entscheidend, ob im Rahmen einer vom Gericht vorzunehmenden Gesamtabwägung ein derartiger Bewährungsverstoß in seiner konkreten Bedeutung zur kriminellen Neigung und Auffälligkeit eines Verurteilten so in Beziehung steht, dass weitere Straftaten zu besorgen stehen (OLG Düsseldorf, StV 1983, 70).

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ws 20/07

    Widerruf; Strafaussetzung; mündliche Anhörung; Widerrufsgrund; subjektive …

    Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose der Gefahr einer neuerlichen Straffälligkeit ist entscheidend, ob im Rahmen einer vom Gericht vorzunehmenden Gesamtabwägung ein derartiger Bewährungsverstoß in seiner konkreten Bedeutung zur kriminellen Neigung und Auffälligkeit eines Verurteilten so in Beziehung steht, dass weitere Straftaten zu besorgen stehen (OLG Düsseldorf, StV 1983, 70).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 1 Ws 19/07

    Widerruf; Strafaussetzung; mündliche Anhörung; Widerrufsgrund; subjektive …

    Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Prognose der Gefahr einer neuerlichen Straffälligkeit ist entscheidend, ob im Rahmen einer vom Gericht vorzunehmenden Gesamtabwägung ein derartiger Bewährungsverstoß in seiner konkreten Bedeutung zur kriminellen Neigung und Auffälligkeit eines Verurteilten so in Beziehung steht, dass weitere Straftaten zu besorgen stehen (OLG Düsseldorf, StV 1983, 70).
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