Rechtsprechung
| BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 1 Z 71/79 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- BayObLGZ 1979, 364
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 26.09.1989 - VII B 75/89
Beschwerde gegen Ablehnung eines Ablehnungsantrags wegen Befangenheit
Als zur Ermittlung des Sachverhalts und dessen Würdigung auch in tatsächlicher Hinsicht befugtes Beschwerdegericht darf der Senat vielmehr in der Sache selbst entscheiden (vgl. Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts - BayObLG - vom 30. Oktober 1979 1 Z 71/79, Deutscher Richterzeitung - DRiZ - 1980, 72, 73; vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 7. November 1973 VIII ARZ 14/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 55, und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. August 1965 IV C 119/65, NJW 1965, 2317). - OLG Schleswig, 31.10.2003 - 16 W 126/03
Entscheidung über Ablehnung des Vorsitzenden einer Kammer
Das gilt auch für die Kammer für Handelssachen (…h. M.: Kissel, GVG, 3. Aufl., § 105 Rdn. 9; BayObLGZ 1979, 364 (367 m.w.N.)). - BayObLG, 02.07.1997 - 3Z BR 159/97
Vorschriftswidrige Besetzung einer Kammer für Handelssachen bei …
Es ist nicht zulässig, daß ein Einzelrichter eine Beschwerdeentscheidung erläßt, da § 349 ZPO im Bereich des FGG nicht gilt (BayObLGZ 1979, 364, 367; BayObLG …
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