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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,58337
VGH Bayern, 28.05.2001 - 1 ZB 01.664 (https://dejure.org/2001,58337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2001 - 1 ZB 01.664 (https://dejure.org/2001,58337)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 1 ZB 01.664 (https://dejure.org/2001,58337)
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Wird zitiert von ... (53)

  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die Klägerin ist - worauf das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zu Recht abgestellt hat - sog. "Doppelstörerin" (…Denninger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Teil D Rn. 128): Sie ist sowohl Handlungsstörerin in ihrer Eigenschaft als Bauherrin gemäß Art. 9 Abs. 1 LStVG i.V. mit Art. 50 Abs. 1 Satz 1 BayBO (BayVGH. B. v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris Rn. 5 f.;… Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Stand: September 2015, Art. 54 Rn. 110 unter Verweis auf Decker, in ebenda, Art. 76 Rn. 163) als auch als Grundstückseigentümerin zustandsverantwortlich i. S. von Art. 9 Abs. 2 LStVG.
  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 2 CS 14.1326

    Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Störerauswahl; Auswahlermessen

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris; U.v. 22.4.1992 - 2 B 90.1348 - BayVBl 1993, 147 = NJW 1993, 81;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Januar 2014, Art. 76 Rn. 179) ist geklärt, dass bei der Auswahl zwischen mehreren Störern in der Regel der Handlungsstörer (vgl. Art. 9 Abs. 1 LStVG) vor dem Zustandsstörer (vgl. Art. 9 Abs. 2 LStVG) in Anspruch zu nehmen ist, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet.
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den …

    Bei der Auswahl zwischen mehreren Störern ist aber in der Regel der Handlungsstörer (Art. 9 Abs. 1 LStVG) vor dem Zustandsstörer (Art. 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStVG) in Anspruch zu nehmen, wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 - juris Rn. 5;… B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BayVBl 2016, 749 = juris Rn. 10).
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