Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.10.2004 - 1 ZB 04.1811 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 15.12.2005 - 2 LA 1242/04
Adressierung; Berufungszulassung; Berufungszulassungsantrag; …
Er darf diese Prüfung nicht seinem Büropersonal überlassen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 07.10.2004 - 1 ZB 04.1811 -, juris;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 RdNr. 20 f.).Er wäre vielmehr verpflichtet gewesen, sich persönlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der korrigierten Fassung zu überzeugen (vgl. OLG München, Beschl. v. 21.09.1979 - 6 W 1957/79 -, NJW 1980, 460; Bay. VGH, Beschl. v. 07.10.2004, a.a.O.;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 RdNr. 21).
Es kann offen bleiben, ob und unter welchen Umständen im Verwaltungsprozess ein an ein unzuständiges Gericht adressierter fristgebundener Schriftsatz von diesem an das zuständige Gericht weiter zu leiten ist, wenn dies im normalen Geschäftsgang innerhalb der Frist möglich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, 115; Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2001 - 2 MA 3649/01 -, m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 07.10.2004, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 05.10.2004 - 9 A 2365/02 -, juris;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 60 RdNr. 17).
Denn eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand könnte auch bei Anerkennung einer Weiterleitungspflicht des Verwaltungsgerichts nur in Betracht kommen, wenn der bei dem Verwaltungsgericht eingereichte Schriftsatz vom 1. November 2004 im normalen Geschäftsgang noch fristgerecht an das beschließende Gericht hätte weitergeleitet werden können (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2001, a.a.O., m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 07.10.2004, a.a.O.).
- VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215
Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen …
Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, das vor der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden ist, war auch nach der Änderung der Vorschrift beim Verwaltungsgericht einzureichen (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris; a. A. OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris).Auf das vor der Rechtsänderung "verlautbarte" Urteil (vgl. BVerwG vom 11.6.1993 NVwZ-RR 1994, 297 = DVBl 1994, 209; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 194 RdNr. 7) war § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO in der bisher geltenden Fassung anzuwenden (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris).
Da das 1. Justizmodernisierungsgesetz keine die gewohnheitsrechtliche Regel des intertemporalen Rechtsmittelrechts verdrängende Übergangsregelung enthält, ist § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO n. F. auf das (erstmals) am 6. Juli 2004 verlautbarte Urteil nicht anzuwenden (vgl. BVerfG vom 7.7.1992 BVerfGE 87, 48/62 = NVwZ 1992, 1182/1183; BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris).
- VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.2865
Antrag auf Zulassung der Berufung, Versäumung der Begründungsfrist, Einreichung …
Ein Rechtsanwalt muss bei der Unterzeichnung seiner Rechtsmittelschrift oder seiner Rechtsmittelbegründungsschrift persönlich prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (vgl. BayVGH vom 7.10.2004 - Az.: 1 ZB 04.1811 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.03.2008 - 19 CS 08.323
Versäumung der Frist für die Begründung der Beschwerde im Verfahren des …
Hat der Bevollmächtigte aber seiner Verpflichtung, bei Unterzeichnung seiner Rechtsmittelbegründungsschrift zu prüfen, ob sie an das zuständige Gericht adressiert ist (BayVGH, B. v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.2865 -, BayVBl 2006, 316), offensichtlich nicht genügt, liegt hierin ein Verschulden des Bevollmächtigten, das sich die Antragstellerin zurechnen lassen muss (vgl. auch BayVGH, B. v. 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811).
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