Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16
Gebot der Rücksichtnahme bei Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich
Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die Anlage zu rechnen, etwa weil eine beabsichtigte Wohnbebauung näher "heranrückt" als die vorhandene Wohnbebauung oder weil die störempfindliche Bebauung in einer Richtung geplant ist, in die die Anlage bisher ungehindert emittieren darf, wird das störempfindliche Vorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 -, juris, Rn. 13). - VGH Bayern, 29.04.2009 - 1 CS 08.2352
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarstreitigkeit; Interessenabwägung bei offenen …
Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen, etwa weil die neue Wohnbebauung näher "heranrücken" soll als die schon vorhandene oder weil die neue Wohnbebauung von dem Betrieb aus gesehen in einer Richtung geplant ist, in die bisher ungehindert emittiert werden darf, wird das Wohnbauvorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (BVerwG vom 5.3.1984 NVwZ 1984, 646; vom 25.11.1985 NVwZ 1986, 469; vom 2.12.1985 NVwZ 1986, 641; BayVGH vom 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 - juris). - VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19
Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche …
Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an die Anlage, d.h. Nutzungseinschränkungen, zu rechnen, etwa, weil eine beabsichtigte Wohnbebauung näher "heranrückt" als die vorhandene Wohnbebauung oder weil die störempfindliche Bebauung in einer Richtung geplant ist, in die die Anlage bislang ungehindert emittieren darf, wird das störempfindliche Vorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (Bayerischer VGH, Beschl. vom 25.10.2006 -1 ZB 06.24-; vom 30.06.2017 - 8 S 2507/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 30.06.2017 -8 S 2507/16 - sowie BVerwG, Beschl. vom 05.03.1984 -4 B 171/83-, alle juris).
- VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2294
Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; …
Unterschiedliche Anforderungen ergeben sich hierdurch aber nicht (vgl. BayVGH vom 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 - juris; vom 8.9.1998 BayVBl 1999, 215; VGH BW vom 31.8.1995 BRS 57 Nr. 105). - VG München, 20.12.2023 - M 1 SN 22.5762
Eilverfahren gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhäuser
Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO), können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (BayVGH, B.v. 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 - juris Rn. 15). - VG München, 02.12.2010 - M 11 K 08.2225
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Bestandsschutz; legale …
Ergeben sich hingegen zusätzliche Rücksichtnahmepflichten und ist deshalb mit einer Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Betrieb zu rechnen, etwa weil die neue Wohnbebauung näher "heranrücken" soll als die schon vorhandene oder weil die neue Wohnbebauung von dem Betrieb aus gesehen in einer Richtung geplant ist, in die bisher ungehindert emittiert werden darf, wird das Wohnbauvorhaben regelmäßig gegenüber dem Betrieb "rücksichtslos" sein (BVerwG v. 5.3.1984 NVwZ 1984, 646; v. 25.11.1985 NVwZ 1864, 469; v. 2.12.1985 NVwZ 1986, 641; BayVGH v. 25.10.2006 Az. 1 ZB 06.24 - Juris). - VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2293
Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; …
Unterschiedliche Anforderungen ergeben sich hierdurch aber nicht (vgl. BayVGH vom 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 - juris; vom 8.9.1998 BayVBl 1999, 215; VGH BW vom 31.8.1995 BRS 57 Nr. 105). - VG München, 13.12.2022 - M 1 K 18.357
Unzumutbare Geruchsbelastungen für eine heranrückende Wohnbebauung
Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO bzw. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB), können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (BayVGH, B.v. 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 - juris Rn. 15). - VG München, 06.03.2023 - M 1 SN 21.4587
Erfolgloser Nachbareilantrag wegen Nutzungsänderung eines …
Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen oder Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich schädlichen Umwelteinwirkungen aussetzen (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BauNVO), können gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen (BayVGH, B.v. 25.10.2006 - 1 ZB 06.24 - juris Rn. 15).
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