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   VGH Bayern, 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247   

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https://dejure.org/2007,42619
VGH Bayern, 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 (https://dejure.org/2007,42619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 (https://dejure.org/2007,42619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 1 ZB 07.30247 (https://dejure.org/2007,42619)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 LA 371/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylprozess; Besetzungsrüge; Gehörsrüge; …

    In diesen Fällen kommt es darauf an, ob die Begründung des Verwaltungsgerichts zusammen mit den in Bezug genommenen Erwägungen eine formell ausreichende Begründung darstellt (Beschl. d. Senats v. 29.01.2020 - 4 LA 39/18 - n.v.; VGH München, Beschl. v. 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris Rn. 3).

    Nicht mit Gründen versehen ist eine Entscheidung erst dann, wenn die Begründung vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlt oder rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar ist, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet ist, den Urteilstenor zu tragen (…OVG Schleswig, Beschl. v. 29.09.2017 - 2 LA 67/16 -, juris Rn. 13; VGH München Beschl. v. 15.05.2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris Rn. 3;… zum Revisionsrecht BVerwG, Beschl. v. 11.05.2015 - 7 B 18/14 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 16.04.2013 - 2 B 134/11 -, juris Rn. 7, beide m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 14 ZB 11.30346

    Asylverfahren; Iran; Glaubenswechsel; grundsätzliche Bedeutung; rechtliches Gehör

    Danach ist eine konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage zu formulieren und anzugeben, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig und für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist und worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH vom 15.7.2007 Az. 1 ZB 07.30247 RdNr. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 02.08.2013 - A 1 A 446/13

    Gehörsrüge, Begründungsmangel

    Dagegen verstößt ein Urteil nicht schon dann gegen § 138 Nr. 6 VwGO, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (BayVGH, Beschl. v. 15. Mai 2007 - 1 ZB 07.30247 -, juris, m. w. N.).
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