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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69354
VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923 (https://dejure.org/2010,69354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923 (https://dejure.org/2010,69354)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 1 ZB 08.2923 (https://dejure.org/2010,69354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Beseitigung einer Aufschüttung; Aufschüttung größeren Umfangs; Einfügungsgebot; Verhältnismäßigkeit; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
    Maßgeblich ist, ob das Vorhaben die in § 1 Abs. 6 BauGB benannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer seine Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
    Maßgeblich ist, ob das Vorhaben die in § 1 Abs. 6 BauGB benannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer seine Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG vom 31.8.1973 BVerwGE 44, 59; vom 3.12.1992 BVerwGE 91, 234).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
    Das Für und Wider eines Einschreitens muss nur dann abgewogen werden, wenn eine Duldung des rechtswidrigen Zustandes aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise in Betracht zu ziehen ist (vgl. BVerwG vom 28.8.1980 BRS 36 Nr. 93).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um …

    Auszug aus VGH Bayern, 12.10.2010 - 1 ZB 08.2923
    Hierzu wäre die Behörde nur verpflichtet gewesen, wenn die Aufschüttung offensichtlich aus einzelnen Abschnitten bestehen würde und die Beseitigung nur eines Abschnitts ausreicht, um rechtmäßige Zustände herzustellen (vgl. BayVGH vom 29.9.2003 VGH n. F. 56, 223 und vom 28.6.2010 - 1 B 09.1911 - ).
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