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| VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 ZB 10.205 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Urteil im Ergebnis nicht offensichtlich aus anderen Gründen richtig; Beseitigungsanordnung; Rücknahme einer Zusicherung; Ermessensausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 ZB 10.205
Diese Ansicht steht im Widerspruch zum Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 (Az. GrSen 1/84, 2/84 ‹juris› = NJW 1985, 819 = BayVBl 1985, 311), auf den sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil (vgl. UA S. 20, 21) zwar beruft, die im vorliegenden Zusammenhang maßgeblichen letzten beiden Absätze (…BVerwG a.a.O. RdNrn. 22, 23 ) allerdings außer Acht lässt. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 ZB 10.205
Das angefochtene Urteil ist auch nicht aus anderen, schon im Zulassungsverfahren zu würdigenden Gründen im Ergebnis richtig (vgl. § 144 Abs. 4 VwGO analog), jedenfalls nicht aus Gründen, die ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung nicht über den Aufwand hinausgeht, der in einem Zulassungsverfahren mit Blick auf dessen Zweck vernünftigerweise zu leisten ist (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 Az. 7 AV 4/03 RdNr. 10 ). - VGH Bayern, 11.11.1999 - 1 ZB 99.2075
Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2011 - 1 ZB 10.205
Die Jahresfrist setzt als Entscheidungsfrist, die erst anläuft, wenn der zuständigen Behörde alle für die Rücknahmeentscheidung bedeutsamen Tatsachen bekannt sind, regelmäßig die Anhörung des Betroffenen voraus; erst danach lässt sich ersehen, ob und in welchem Umfang das betätigte Vertrauen unter Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Rücknahme schutzwürdig ist (vgl. BayVGH vom 11.11.1999 Az. 1 ZB 99.2075 RdNr. 9 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 4 L 143/12
Kommunalwahl; Wahlanfechtung; Ergebnisrelevanz des Wahlfehlers
Rn. 4 Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - VGH Bayern, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 1 ZB 10.205 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5. August 2009 - 1 A 656/08 -, jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2013 - 4 L 210/12
Hinderungsgrund eines Gemeinderatsmitgliedes bei der Entscheidung über einen …
Rn. 4 Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, weil die erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls im Ergebnis offensichtlich richtig ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - VGH Bayern, Beschl. v. 16. Mai 2011 - 1 ZB 10.205 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5. August 2009 - 1 A 656/08 -, jeweils zit. nach JURIS). - VGH Bayern, 13.06.2012 - 8 ZB 11.2377
Anfechtung eines Schifffahrtszeichens - Beginn der Widerspruchsfrist und …
Rn. 21 c) Abgesehen davon ist die Klage offensichtlich auch deswegen unzulässig (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839; BayVGH vom 16.5.2011 Az. 1 ZB 10.205 ), weil für das Aufhebungsbegehren der Klägerin kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht.
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