Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Für die Anordnung, eine notwendige Brandmeldeanlage zur Feuerwehralarmierung an die Integrierte Leitstelle aufzuschalten (Art. 2 Abs. 2 ILSG), ist das Staatsministerium des Innern zuständig. Die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden tritt nach Art. 54 Abs. 2 Satz 1 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Da der Senat die Beteiligten auf den Gesichtspunkt der fehlenden Zuständigkeit hingewiesen hat und sie dazu Stellung nehmen konnten, kommt in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542). - BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81
Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Rn. 5 Da die fehlende sachliche Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde von Art. 46 BayVwVfG nicht erfasst wird und daher stets beachtlich bleibt (vgl. BVerwG vom 29.9.1982 BVerwGE 66, 178; BayVGH vom 13.8.1996 BayVBl 1997, 51), hat das Verwaltungsgericht den angegriffenen Verwaltungsakt zu Recht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgehoben. - VGH Hessen, 20.12.1999 - 4 TG 4637/98
Einschreiten gegen baugenehmigungsfreies Vorhaben wegen Verstoßes gegen sonstige …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Diese Subsidiaritätsklausel verhindert Kompetenzkonflikte, die entstehen, wenn sich Aufgaben und Befugnisse aus unterschiedlichen Bereichen des Sicherheitsrechts ohne gesetzliche Vorrangregelung überlagern (zu Lösungsansätzen bei konkurrierenden Befugnisnormen ohne Vorrangregelung vgl. OVG Saarl vom 10.2.1989 BRS 49 Nr. 217; HessVGH vom 5.12.1994 DVBl 1995, 524; BayVGH vom 31.7.1996 Az. 26 B 94.1802 - nicht veröffentlicht; VGH BW vom 24.11.1997 NVwZ-RR 1998, 553; HessVGH vom 20.12.1999 NVwZ-RR 2000, 494).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1994 - 10 A 4084/92
Bauordnungsrecht: Zuständigkeit zur Beseitigung durch Abfallagerung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Angesichts des klaren Wortlauts der Subsidiaritätsklausel in Art. 54 Abs. 2 Satz 1 BayBO, der die Aufgaben und damit auch die Befugnisnorm der Bauaufsichtsbehörden zurücktreten lässt, soweit "andere Behörden zuständig sind", verbietet sich eine Auslegung, wonach es bei der konkurrierenden Zuständigkeit verbleibt, sofern die Sonderzuweisung nicht abschließend zu verstehen ist (vgl. OVG NRW vom 31.10.1994 NVwZ-RR 1995, 491 und OVG MV vom 27.2.2003 BauR 2003, 1557, die eine Subsidiaritätsklausel mit dem Wortlaut "soweit nichts anderes bestimmt ist" entsprechend ausgelegt haben). - VGH Hessen, 05.12.1994 - 4 TH 2165/94
Baugenehmigungsfreie, naturschutzrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben - …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Diese Subsidiaritätsklausel verhindert Kompetenzkonflikte, die entstehen, wenn sich Aufgaben und Befugnisse aus unterschiedlichen Bereichen des Sicherheitsrechts ohne gesetzliche Vorrangregelung überlagern (zu Lösungsansätzen bei konkurrierenden Befugnisnormen ohne Vorrangregelung vgl. OVG Saarl vom 10.2.1989 BRS 49 Nr. 217; HessVGH vom 5.12.1994 DVBl 1995, 524; BayVGH vom 31.7.1996 Az. 26 B 94.1802 - nicht veröffentlicht; VGH BW vom 24.11.1997 NVwZ-RR 1998, 553; HessVGH vom 20.12.1999 NVwZ-RR 2000, 494). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2003 - 3 M 35/02
Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung; Umfassende Zuständigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Angesichts des klaren Wortlauts der Subsidiaritätsklausel in Art. 54 Abs. 2 Satz 1 BayBO, der die Aufgaben und damit auch die Befugnisnorm der Bauaufsichtsbehörden zurücktreten lässt, soweit "andere Behörden zuständig sind", verbietet sich eine Auslegung, wonach es bei der konkurrierenden Zuständigkeit verbleibt, sofern die Sonderzuweisung nicht abschließend zu verstehen ist (vgl. OVG NRW vom 31.10.1994 NVwZ-RR 1995, 491 und OVG MV vom 27.2.2003 BauR 2003, 1557, die eine Subsidiaritätsklausel mit dem Wortlaut "soweit nichts anderes bestimmt ist" entsprechend ausgelegt haben). - VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 5 S 3409/95
Nebeneinander von baurechtlicher und naturschutzrechtlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Diese Subsidiaritätsklausel verhindert Kompetenzkonflikte, die entstehen, wenn sich Aufgaben und Befugnisse aus unterschiedlichen Bereichen des Sicherheitsrechts ohne gesetzliche Vorrangregelung überlagern (zu Lösungsansätzen bei konkurrierenden Befugnisnormen ohne Vorrangregelung vgl. OVG Saarl vom 10.2.1989 BRS 49 Nr. 217; HessVGH vom 5.12.1994 DVBl 1995, 524; BayVGH vom 31.7.1996 Az. 26 B 94.1802 - nicht veröffentlicht; VGH BW vom 24.11.1997 NVwZ-RR 1998, 553; HessVGH vom 20.12.1999 NVwZ-RR 2000, 494). - VGH Bayern, 13.08.1996 - 20 CS 96.2369
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2012 - 1 ZB 10.2437
Rn. 5 Da die fehlende sachliche Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde von Art. 46 BayVwVfG nicht erfasst wird und daher stets beachtlich bleibt (vgl. BVerwG vom 29.9.1982 BVerwGE 66, 178; BayVGH vom 13.8.1996 BayVBl 1997, 51), hat das Verwaltungsgericht den angegriffenen Verwaltungsakt zu Recht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgehoben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - 2 A 2176/14
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