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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65417
VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182 (https://dejure.org/2011,65417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182 (https://dejure.org/2011,65417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2011 - 1 ZB 11.1182 (https://dejure.org/2011,65417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Bebauungszusammenhang; Außenbereich; Wohnhaus; Wochenendhaus; Verfestigung einer Splittersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182
    Hierzu zählen in aller Regel nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (BVerwG vom 17.2.1984 ZfBR 1984, 254).
  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182
    Unter den Begriff der Bebauung im Sinn dieser Vorschrift fallen nur solche Bauten, die für die angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauung maßstabsbildend sind (BVerwG vom 2.3.2000 ZfBR 2000, 428; vom 11.7.2002 ZfBR 2002, 808).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97

    Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182
    Beruht das angefochtene Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), darf die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BVerwG vom 20.2.1998 NVwZ 1998, 850).
  • VGH Bayern, 12.04.2010 - 1 ZB 09.571

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); "Kleingartenanlage"; Beseitigungsanordnung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2011 - 1 ZB 11.1182
    Rn. 9 Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 12. April 2010 Az. 1 ZB 09.571 festgestellt, dass die "Kleingartenanlage K… Straße" trotz ihrer Ausdehnung und der Größe der vorhandenen baulichen Anlagen kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn des § 34 Abs. 1 BauGB ist.
  • AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20

    Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!

    Selbst wenn einzelne Pächter im Sommer (bzw. über einen längeren Zeitraum) in ihren jeweiligen Lauben dort wohnen sollten, würde sich die Zweckbestimmung der baulichen Anlagen "Laube" grundsätzlich aber nach der hier vorgegebenen Nutzung richten (LG Berlin, Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; BayVGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az.: 1 ZB 13.303; BayVGH, Beschluss vom 08.09.2011, Az.: 1 ZB 11.1182).

    Nur wenn die zuständige Behörde die jeweilige rechtswidrige Nutzung zu Wohnzwecken zweifelsfrei kennen würde und diese Nutzung dennoch dauerhaft dulden würde, würde ihr überhaupt eine maßstabsbildende Bedeutung zukommen (BayVGH, Beschluss vom 14.01.2014, Az.: 1 ZB 13.303; BayVGH, Beschluss vom 08.09.2011, Az.: 1 ZB 11.1182).

  • VG München, 27.09.2012 - M 11 K 11.6019

    Beseitigungsanordnung; Kleingartenanlage

    Der BayVGH hat dies konkret für das Gebiet, in dem die Parzelle des Klägers liegt, bereits wiederholt entschieden (…B.v.12.04.2010 - 1 ZB 09.571 - juris Rn. 10 ff.;… B.v.06.09.2011 - 1 ZB 10.978 - juris Rn. 10 ff.; B.v.08.09.2011 - 1 ZB 11.1182 - juris Rn. 8 ff.).

    Unter den Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB fallen nur solche Bauten, die für die angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauung maßstabsbildend sind, wozu in aller Regel nur Bauwerke zählen, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, wofür es wiederum grundsätzlich nicht auf die Zweckbestimmung durch den jeweiligen Eigentümer, sondern auf die durch die Baugenehmigung vorgegebene Nutzung ankommt; eine Ausnahme gilt insoweit nur, wenn sich die zuständigen Behörden mit einer anderen Nutzung auf Dauer abgefunden haben (BayVGH, B.v.08.09.2011 a.a.O. Rn. 9).

    Nur dann, wenn sich die Beklagte langfristig für ein Nichteinschreiten entscheiden würde, könnte man von einem dauerhaften Dulden des rechtswidrigen Zustands sprechen (BayVGH, B.v.08.09.2011 a.a.O. Rn. 9).

  • VG München, 04.12.2014 - M 11 K 14.904

    Kleingartenanlage; Sichtschutzzaun; Holzelemente zur Gartengestaltung

    Der BayVGH hat dies konkret für das Gebiet, in dem die Parzelle der Kläger liegt, bereits wiederholt entschieden (…B.v. 12.04.2010 - 1 ZB 09.571 - juris Rn. 10 ff.;… B.v. 06.09.2011 - 1 ZB 10.978 - juris Rn. 10 ff.; B.v.08.09.2011 - 1 ZB 11.1182 - juris Rn. 8 ff.).

    Unter den Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB fallen nur solche Bauten, die für die angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauung maßstabsbildend sind, wozu in aller Regel nur Bauwerke zählen, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, wofür es wiederum grundsätzlich nicht auf die Zweckbestimmung durch den jeweiligen Eigentümer, sondern auf die durch die Baugenehmigung vorgegebene Nutzung ankommt; eine Ausnahme gilt insoweit nur, wenn sich die zuständigen Behörden mit einer anderen Nutzung auf Dauer abgefunden haben (BayVGH, B.v. 08.09.2011 a.a.O. Rn. 9).

    Nur dann, wenn sich die Beklagte langfristig für ein Nichteinschreiten entscheiden würde, könnte man von einem dauerhaften Dulden des rechtswidrigen Zustands sprechen (BayVGH, B.v. 08.09.2011 a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303

    Beseitigungsanordnung; "Kleingartenanlage"; Zweckbestimmung baulicher Anlagen; …

    Rn. 12 Abgesehen davon richtet sich die Zweckbestimmung baulicher Anlagen grundsätzlich nach der durch die jeweils erteilte Baugenehmigung vorgegebenen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 1 ZB 11.1182 - juris Rn. 9).

    Nur wenn die zuständige Behörde die jeweilige rechtswidrige Nutzung zweifelsfrei kennt und diese dennoch dauerhaft duldet, kommt ihr maßstabsbildende Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 1 ZB 14.674

    Beseitigungsanordnung; "Kleingartenanlage"; Zweckbestimmung baulicher Anlagen; …

    Die Zweckbestimmung baulicher Anlagen richtet sich grundsätzlich nach der durch die jeweils erteilte Baugenehmigung vorgegebenen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2011 - 1 ZB 11.1182 - juris Rn. 9).
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