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| VGH Bayern, 22.07.2013 - 1 ZB 12.1491 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 10.05.2012 - M 11 K 11.979
- VGH Bayern, 22.07.2013 - 1 ZB 12.1491
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 12.07.2013 - 1 ZB 12.1490
Erweiterung einer Biogasanlage; Geruchsimmissionsprognose; Begriff der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2013 - 1 ZB 12.1491
Rn. 4 Die gegen die Baugenehmigung zur Erweiterung der Biogasanlage vom 3. April 2009 gerichtete Klage der Beigeladenen zu 1. und 2. hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 10. Mai 2012 abgewiesen; der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung der Beigeladenen zu 1. und 2. wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 2013 (1 ZB 12.1490) abgelehnt.Rn. 5 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Bauakten sowie auf die Gerichtsakten beider Instanzen sowohl im vorliegenden Verfahren als auch im Verfahren Az. 1 ZB 12.1490 Bezug genommen.
Rn. 9 Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass nach Eintritt der Bestandskraft der (weiteren) Baugenehmigung vom 3. April 2009 infolge des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 10. Mai 2012 (M 11 K 11.823) und dem hierzu ergangenen Beschluss des Senats vom 12. Juli 2013 (1 ZB 12.1490) die Biogasanlage in der genehmigten Form rechtmäßig betrieben werden kann, ohne dass allerdings die Auflage Nr. 1.12 zur Füllhöhe des Fahrsilos gegenüber dem Kläger und den Beigeladenen zu 1. und 2. bestandskräftig geworden ist.
Soweit sie das Geruchsimmissionsgutachten vom 27. November 2008 umfassend angreifen - weitgehend wortgleich mit ihren Ausführungen im gegen die Baugenehmigung gerichteten Verfahren (1 ZB 12.1490) - sind diese Ausführungen für den Streitgegenstand im vorliegenden Fall - die Auflage Nr. 1.12 - nur insoweit von Bedeutung, als sie die vom Fahrsilo ausgehenden Geruchsemissionen als Grundlage für die ergänzende Prognose vom 18. März 2009 zum Gegenstand haben.
Rn. 11 Wegen des weiteren, ebenfalls mit dem Vortrag im Verfahren 1 ZB 12.1490 identischen Zulassungsvorbringens ist unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Beschluss vom 12. Juli 2013 festzustellen, dass hiermit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, das sich ausschließlich im Zusammenhang mit der Auflage Nr. 1.12 mit den Geruchsimmissionen der verschiedenen Füllhöhen der Maissilage beschäftigt, nicht aufgezeigt werden.
Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 12. Juli 2013 (1 ZB 12.1490) mit den beiden vorliegenden Geruchsprognosen auseinandergesetzt und hält sie für plausibel.
- VG München, 10.05.2012 - M 11 K 11.823
Biogasanlage; Nachbarklage; Fahrsilo; Geruchsimmissionen
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2013 - 1 ZB 12.1491
Rn. 9 Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass nach Eintritt der Bestandskraft der (weiteren) Baugenehmigung vom 3. April 2009 infolge des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 10. Mai 2012 (M 11 K 11.823) und dem hierzu ergangenen Beschluss des Senats vom 12. Juli 2013 (1 ZB 12.1490) die Biogasanlage in der genehmigten Form rechtmäßig betrieben werden kann, ohne dass allerdings die Auflage Nr. 1.12 zur Füllhöhe des Fahrsilos gegenüber dem Kläger und den Beigeladenen zu 1. und 2. bestandskräftig geworden ist.
- VGH Bayern, 12.07.2013 - 1 ZB 12.1490
Erweiterung einer Biogasanlage; Geruchsimmissionsprognose; Begriff der …
Rn. 4 Auf entsprechende Anfechtungsklage des Beigeladenen hob das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 30. April 2012 (M 11 K 11.979) die Auflage Nr. 1.12 im Bescheid vom 3. April 2009 zur maximalen Füllhöhe von 5 m auf; ein von den Klägern im dortigen Verfahren als Beigeladene gestellter Antrag auf Zulassung der Berufung ist beim Senat anhängig (1 ZB 12.1491).Rn. 7 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegte Bauakte sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs - auch im Verfahren 1 ZB 12.1491 - Bezug genommen.
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