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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 12.2710   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2424
VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 12.2710 (https://dejure.org/2014,2424)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2014 - 1 ZB 12.2710 (https://dejure.org/2014,2424)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 1 ZB 12.2710 (https://dejure.org/2014,2424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung für Wochenendhaus am Seeufer; Baugenehmigung für Bootshaus; Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 1 ZB 10.2244

    Bebauung entlang eines Seeufers als im Zusammenhang bebauter Ortsteil

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 12.2710
    Rn. 11 Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf einen Beschluss des Senats (B.v. 16.8.2011, - 1 ZB 10.2244 - juris), in dem er die Innenbereichsqualität einer bandförmigen Bebauung eines Seeufers mit Wochenend- und einigen Wohnhäusern bejaht hat.
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1164

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Beseitigungsanordnung bzgl. eines …

    Eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird (BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 1 ZB 12.2710 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 1 ZB 20.408

    Beseitigungsanordnung für eine nicht am genehmigten Standort errichtete Garage

    Denn eine genehmigungsbedürftige Anlage ist nicht nur formell illegal, wenn sie ohne die nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erforderliche Baugenehmigung errichtet oder geändert wird, sondern auch dann, wenn bei der Bauausführung in wesentlichen Punkten von den genehmigten Plänen abgewichen wird (vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2014 - 1 ZB 12.2710 - juris Rn. 3).
  • VG München, 24.07.2023 - M 8 K 21.4282

    Anfechtungsklage, Beseitigungsanordnung für Swimmingpool, Garage, Schuppen und …

    Erst mit dem Abschluss des Gesamtbauvorhabens wird - was auch die in Art. 57 Abs. 1 Nr. 11 BayBO enthaltene Regelung, wonach bestimmte Arbeiten auch vor Fertigstellung einer baulichen Anlage verfahrensfrei sind, im Umkehrschluss zeigt - die Möglichkeit eröffnet, die bestehende bauliche Anlage verfahrensfrei baulich zu ändern (…BayVGH, B.v. 18.5.2001, a.a.O. Rn. 17;… vgl. dazu auch: Lechner/Busse in: Busse/Kraus, a.a.O., Art. 57 Rn. 13;… vgl. zur formellen Illegalität bei von einer Baugenehmigung abweichenden Bauausführung allgemein: BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 1 ZB 20.408 - juris Rn. 5; B.v. 13.4.2014 - 1 ZB 12.2710 - juris Rn. 3).
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