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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.02.2017 - 1 ZB 14.1609   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5881
VGH Bayern, 22.02.2017 - 1 ZB 14.1609 (https://dejure.org/2017,5881)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2017 - 1 ZB 14.1609 (https://dejure.org/2017,5881)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 1 ZB 14.1609 (https://dejure.org/2017,5881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur rückwirkenden Aufhebung einer bestandskräftigen Baueinstellungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur rückwirkenden Aufhebung einer bestandskräftigen Baueinstellungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 1 ZB 14.1609
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus relevant ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2005 - 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709; B.v. 9.6.1999 - 11 B 47.98 - NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.02.2017 - 1 ZB 14.1609
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine im Zulassungsantrag formulierte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus relevant ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2005 - 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709; B.v. 9.6.1999 - 11 B 47.98 - NVwZ 1999, 1231).
  • VG Regensburg, 19.05.2021 - RN 6 S 20.3192

    Keine "Erledigung" einer Baueinstellungsverfügung durch eine nachfolgende …

    Auch der Antragstellerseite angeführte Vergleich unter anderem mit denjenigen Konstellationen, in denen nach Baueinstellung entweder die Baugenehmigung erteilt wird oder die Baumaßnahmen entgegen der Einstellungsverfügung schlicht abgeschlossen werden und für die nach der Rechtsprechung eine Erledigung in anderer Weise gem. Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG angenommen wird (…vgl. BayVGH, B.v. 29.3.1993, 14 CE 93.434 - juris Rn. 23; B.v. 22.2.2017, 1 ZB 14.1609 - juris Rn. 3), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG München, 17.10.2018 - M 9 K 18.3433

    Keine Erledigung der Zwangsgeldandrohung in Baueinstellungsbescheid durch …

    Rn. 19 Die Zwangsgeldandrohung als Leistungsbescheid, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 VwZVG, hat sich durch Fertigstellung der Arbeiten naturgemäß nicht erledigt, da das Vollstreckungsmittel ansonsten stets wirkungslos wäre (z.G. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 1 ZB 14.1609 - juris; B.v. 26.6.2013 - 1 ZB 12.854 - juris; B.v. 18.10.1993 - 24 B 93.92 - NVwZ-RR 94, 548; B.v. 29.3.1993 - 14 CE 93.434 - juris; VG München, U.v. 1.7.2015 - M 9 K 14.5309 - juris).
  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 15 CS 21.3273

    Verhältnis zwischen Baueinstellungsverfügung und Baubeseitigungsanordnung

    Soweit das Beschwerdevorbringen insbesondere darauf abstellt, dass sich eine Baueinstellung mit Erlass einer Baugenehmigung erledige (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 1 ZB 14.1609 - juris Rn. 3;… Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2021, Art. 75 Rn. 32;… BayObLG, B.v. 29.3.1988 - 3 Ob OWi 52/87 - juris Rn. 16), liegt dem - im Vergleich zur Beseitigungsanordnung - keine vergleichbare Situation zugrunde.
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