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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2421
VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212 (https://dejure.org/2014,2421)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2014 - 1 ZB 14.212 (https://dejure.org/2014,2421)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 1 ZB 14.212 (https://dejure.org/2014,2421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Anhörungsrüge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02

    Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212
    Dabei differenziert der Kläger bereits nicht hinreichend zwischen der Nutzung baulicher Anlagen zum Zweck des ständigen Wohnens einerseits und des nur vorübergehenden bzw. gelegentlichen Wohnens andererseits (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 2.3.2000 - 4 B 15/00 - ZfBR 2000, 428; B.v. 11.7.2002 - 4 B 30/02 - ZfBR 2002, 808).
  • BVerwG, 08.02.2010 - 8 B 126.09

    Verpflichtung des Gerichts im Hinblick auf die Pflicht zur Gewährung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212
    Dagegen liegt ein Gehörsverstoß nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VGH Bayern, 14.01.2014 - 1 ZB 13.303

    Beseitigungsanordnung; "Kleingartenanlage"; Zweckbestimmung baulicher Anlagen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212
    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Die nach § 152a VwGO statthafte und zulässige Anhörungsrüge gegen den unanfechtbaren Beschluss vom 14. Januar 2014 (Az. 1 ZB 13.303) bleibt ohne Erfolg, weil der Senat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 2 ZB 09.30255

    Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 13.02.2014 - 1 ZB 14.212
    Dagegen liegt ein Gehörsverstoß nicht vor, wenn das Gericht einem Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als es der Beteiligte für richtig hält (vgl. BVerwG, U.v. 8.2.2010 - 8 B 126/09, 8 B 76/09 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.4.2010 - 2 ZB 09.30255 - juris).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …

    - das Schreiben vom 28. September 2011 Az. 5.4 Bb BK-20110044, mit dem die Große Kreisstadt Dachau dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben hat, zur beabsichtigten Beseitigung eines Gewächshauses und zweier Holzzäune Stellung zu nehmen, - den Bescheid vom 15. November 2011 Az. 5.4 Bb BK-20110044, mit dem die Große Kreisstadt Dachau den Beschwerdeführer unter Androhung eines Zwangsgelds zur Beseitigung des Glashauses mit Fundamenten und der Holzzäune verpflichtet hat, - das Urteil vom 27. September 2012 Az. M 11 K 11.6019, mit dem das Verwaltungsgericht München die Klage des Beschwerdeführers gegen den Bescheid vom 15. November 2011 abgewiesen hat, - den Beschluss vom 14. Januar 2014 Az. 1 ZB 13.303, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München abgelehnt hat, und - den Beschluss vom 13. Februar 2014 Az. 1 ZB 14.212, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen den Beschluss vom 14. Januar 2014 zurückgewiesen hat.
  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 1 ZB 14.289

    Anordnung, das Betreten einer Grundstücksparzelle zu dulden; Anhörungsrüge

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des Senats vom 13. Februar 2014 (Az. 1 ZB 14.212) Bezug genommen, der eine insoweit inhaltsgleiche Anhörungsrüge des Klägers zum Gegenstand hat.
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