Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.02.2015 - 1 ZB 14.2696 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Vorbescheid für ein Wohnhaus am Ortsrand; Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 34 Abs. 1
Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich im Rahmen der Erteilung eines Vorbescheids für ein Wohnhaus am Ortsrand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich im Rahmen der Erteilung eines Vorbescheids für ein Wohnhaus am Ortsrand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01
Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 1 ZB 14.2696
Es geht zutreffend davon aus' dass bei einer Grundstückslage am Ortsrand der Bebauungszusammenhang unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen regelmäßig am letzten mit den übrigen Häusern im Zusammenhang stehenden Baukörper endet (vgl. BVerwG' B.v. 2.8.2001 - 4 B 26.01 - ZfBR 2002' 69). - VGH Bayern, 23.10.2014 - 1 ZB 12.1448
Auslegung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2015 - 1 ZB 14.2696
Selbst markante Baumreihen sind nach der Rechtsprechung des Senats zur Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich nicht geeignet' weil sie grundsätzlich der Disposition des Grundstückseigentümers unterliegen (vgl. BayVGH' B.v. 23.10.2014 - 1 ZB 12.1448 - Rn. 2).
- VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 9 K 2762/21
Innenbereich, Außenbereich, akzessorisch, Garten, Nebenanlage, Splittersiedlung, …
Rn. 55 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 24. Juli 2000 - 10 A 5693/98 -, juris, Rn. 51 und Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 A 1795/15 -, juris, Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 1 ZB 14.2696 -, juris, Rn. 3. - VGH Bayern, 19.12.2017 - 1 ZB 16.1301
Zuordnung eines Grundstücks zum Bebauungszusammenhang im Innenbereich bei …
Da mit dem Vorbescheid abschließend über die Baulandqualität und damit über den Wert des betroffenen Grundstücks entschieden wird, entspricht der Streitwert demjenigen einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus (BayVGH" B.v. 19.2.2015 - 1 ZB 14.2696 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 06.04.2018 - 1 ZB 16.2599
In Ortsrandlage unzulässige Wohnhäuser - Beeinträchtigung der Eigenart der …
Da mit dem Vorbescheid abschließend über die Baulandqualität und damit über den Wert des betroffenen Grundstücks entschieden wird, entspricht der Streitwert demjenigen der Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für 4 Einfamilienhäuser (BayVGH, B.v. 19.2.2015 - 1 ZB 14.2696 - juris Rn. 6). - VG Düsseldorf, 13.01.2021 - 9 K 8679/19 Rn. 50 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 24. Juli 2000 - 10 A 5693/98 -, juris, Rn. 51 und Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 A 1795/15 -, juris, Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 1 ZB 14.2696 -, juris, Rn. 3.
- VG Würzburg, 23.04.2015 - W 5 K 14.275
Vorbescheid; Fischzuchtbetrieb; Nachbarklage; Lärm; Geruch; Gutachten; allgemeine …
Bei einer Grundstückslage am Ortsrand endet der Bebauungszusammenhang unabhängig vom Verlauf der Grundstücksgrenzen regelmäßig am letzten mit den übrigen Häusern im Zusammenhang stehenden Baukörper (vgl. BVerwG' B.v. 2.8.2001 Nr. 4 B 26.01; BayVGH, B.v. 19.2.2015 Nr. 1 ZB 14.2696).
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