Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme bei Erteilung einer Baugenehmigung für Außengastronomie im besonderen Wohngebiet; Einhaltung der Lärmschutzauflagen i.R.e. gastronomischen Außenbestuhlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme bei Erteilung einer Baugenehmigung für Außengastronomie im besonderen Wohngebiet; Einhaltung der Lärmschutzauflagen i.R.e. gastronomischen Außenbestuhlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Dabei wird das zumutbare Lärmschutzniveau durch die Richtwerte konkretisiert, die je nach Schutzwürdigkeit des Gebiets im Einwirkungsbereich der Anlage abgestuft gelten und denen eine im Gerichtsverfahren zu beachtende Bindungswirkung zukommt; für eine hiervon abweichende, einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze lässt das Regelungskonzept der TA Lärm als normkonkretisierendes Konzept nur insoweit Raum, als dort durch Kann-Vorschriften Bewertungsspielräume eröffnet werden (BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209). - BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Diese Bestimmung hat der Beklagte nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung dessen vorgenommen, was nach der Lage der Dinge einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten zuzumuten und anderseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten aufzuerlegen ist (z.B. BVerwG, U.v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 - NVwZ 1993, 1184). - BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Danach hat der Beklagte zu Recht den Tagwert in Anlehnung an den für ein Dorf- und Mischgebiet geltenden Wert (vgl. Nr. 6.1 c TA Lärm) festgesetzt; der für die Nachtzeit geltende Richtwert wurde an den in einem allgemeinen Wohngebiet geltenden Richtwert angepasst (vgl. Nr. 6.1 d TA Lärm), obwohl besondere Wohngebiete "in Ansätzen kerngebietsähnlichen Charakter" (BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207) besitzen und gerade Gaststätten und Cafés wesentlich zu ihrem charakteristischen Erscheinungsbild beitragen.
- BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03
Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die von den Klägern zitierte Entscheidung: BVerwG' B.v. 17.7.2003 - 4 B 55/03 - NJW 2003' 3360) an eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets wurde Rechnung getragen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 146/08
Beeinträchtigung eines faktischen reinen Wohngebiets durch die Lärmimmissionen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Nachdem die hier mangels Erfüllung des Begriffs einer "Freiluftgaststätte" i.S.v. Nr. 1. Satz 2 Buchst. b TA Lärm grundsätzlich anwendbare TA Lärm (vgl. zu ihrer Anwendbarkeit auf eine Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb: BVerwG B.v. 3.8.2010 - 4 B 9.10 - BauR 2010, 2070; OVG NW U.v. 13.11.2009 - 7A 146/08 - DVBl 2010, 259) für besondere Wohngebiete keine ausdrücklich genannten Immissionsrichtwerte festlegt, waren diese entsprechend der Schutzbedürftigkeit des konkreten Wohngebiets zu bestimmen (Nr. 6.6 i.V.m. 6.1 TA Lärm). - BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10
Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Nachdem die hier mangels Erfüllung des Begriffs einer "Freiluftgaststätte" i.S.v. Nr. 1. Satz 2 Buchst. b TA Lärm grundsätzlich anwendbare TA Lärm (vgl. zu ihrer Anwendbarkeit auf eine Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb: BVerwG B.v. 3.8.2010 - 4 B 9.10 - BauR 2010, 2070; OVG NW U.v. 13.11.2009 - 7A 146/08 - DVBl 2010, 259) für besondere Wohngebiete keine ausdrücklich genannten Immissionsrichtwerte festlegt, waren diese entsprechend der Schutzbedürftigkeit des konkreten Wohngebiets zu bestimmen (Nr. 6.6 i.V.m. 6.1 TA Lärm). - BVerwG, 18.02.2015 - 1 B 2.15
Sachgerechte Handhabung des Amtsermittlungsgrundsatzes
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Eine Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, eine weitere schalltechnische Untersuchung in Auftrag zu geben, besteht aber nicht allein schon deshalb, weil die Kläger die bisher vorliegenden Erkenntnisquellen im Ergebnis für unzutreffend halten (vgl. zuletzt: BVerwG, B.v. 18.2.2015 - 1 B 2.15 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73
Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung, …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 11.6.2002 - 2 CS 02.976 - und U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73, jeweils juris), in denen dem Ruhebedürfnis der Nachbarn gegenüber den in zentraler innerstädtischer Lage geplanten Freischankflächen Vorrang eingeräumt wurde' sind schon deshalb mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil dort die Lärmrichtwerte entweder überschritten waren oder der Lärm bereits im Grenzbereich des Zulässigen lag; zudem sollten die Freisitzflächen in besonders schutzwürdigen rückwärtigen Bereichen der Bebauung' die bisher dem ruhigen Wohnen vorbehalten waren' eingerichtet werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2007 - 10 B 401/07
Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Kurzzeitpflegeheims in …
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Rn. 10 Die Auflagen zur angefochtenen Baugenehmigung dienen auch nicht dazu' eine im Hinblick auf die Lärmbelastung an sich nicht genehmigungsfähige Nutzung auf einen genehmigungsfähigen Umfang "maßzuschneidern" (so die von den Klägern zitierte Entscheidung des OVG NW' B.v. 10.8.2008 - 10 B 401/07 juris; vgl. a. BVerwG' B.v. 22.11.2002 - 4 B 72/02 - BauR 2004' 645). - VGH Bayern, 11.06.2002 - 2 CS 02.976
Auszug aus VGH Bayern, 13.10.2015 - 1 ZB 14.301
Den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 11.6.2002 - 2 CS 02.976 - und U.v. 27.7.2005 - 25 BV 03.73, jeweils juris), in denen dem Ruhebedürfnis der Nachbarn gegenüber den in zentraler innerstädtischer Lage geplanten Freischankflächen Vorrang eingeräumt wurde' sind schon deshalb mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, weil dort die Lärmrichtwerte entweder überschritten waren oder der Lärm bereits im Grenzbereich des Zulässigen lag; zudem sollten die Freisitzflächen in besonders schutzwürdigen rückwärtigen Bereichen der Bebauung' die bisher dem ruhigen Wohnen vorbehalten waren' eingerichtet werden.
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2024 - 6 S 2828/19
Überwiegend erfolgreiche Klage auf Änderung der Sperrzeitverordnung für die …
Welcher Lärm zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.01.1992 - 4 B 228/91 -, juris Rn. 4 f.; BayVGH, Beschluss vom 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 -, juris Rn. 3). - VG Freiburg, 10.10.2018 - 4 K 805/16
Leistungsklage der Anwohner eines öffentlichen Platzes auf Einschreiten gegen …
Mithin ist es sachgerecht, nicht von dem nächtlichen Immissionsrichtwert für Wohngebiete (so aber Bayer. VGH, Beschluss vom 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 -, juris RdNr. 3, Maßgeblichkeit der für in einem allgemeinen Wohngebiet geltenden Nachtwerte; VG Ansbach, Urteil vom 16.02.2011 - AN 3 S 10.02647 u.a. -, juris RdNr. 55), sondern vom nächtlichen Immissionsrichtwert für Kern- und Mischgebiete auszugehen (vgl. VG Münster, Urteil vom 25.06.2008 - 9 K 32/07 -, juris RdNr. 28; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.2017 - 8 B 11605/16 -, juris RdNr. 14). - VG Karlsruhe, 15.06.2026 - 2 K 13142/25
Eisdiele; Nachbar; Nachbarschutz; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; …
Rn. 43 Da die TA Lärm für besondere Wohngebiete keine ausdrücklich genannten Immissionsrichtwerte festlegt, ist die Zumutbarkeitsgrenze nach Nr. 6.6 i.V.m. 6.1 TA Lärm entsprechend der Schutzbedürftigkeit des konkreten Wohngebiets zu bestimmen (Bayerischer VGH, Beschl. v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 -, juris Rn. 3).Welcher Lärm zumutbar ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.01.1992 - 4 B 228/91 -, juris Rn. 4 f.; BayVGH, Beschluss vom 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 -, juris Rn. 3).".
- VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906
Zumutbarkeit von Biergartenlärm
Der Streitstand bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da im Rahmen einer einzelfallbezogen Betrachtung unter Berücksichtigung der Art und Lästigkeit der jeweiligen Schallereignisse, des hervorgerufenen Beurteilungspegels, der Dauer, Häufigkeit, Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit sowie des Zusammenwirkens dieser verschiedenen Faktoren eine Orientierung an der TA Lärm als antizipiertes Sachverständigengutachten möglich bleibt (vgl. im Einzelnen BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 3;… U.v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2016, 204 = juris Rn. 60;… U.v. 6.9.2016 - 1 BV 15.2302 - juris Rn. 19;… B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 31;… vgl. auch BVerwG, B.v. 3.8.2010 - 4 B 9.10 - ZfBR 2010, 696 = juris Rn. 3). - VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines …
Rn. 29 Die Nebenbestimmungen zur angefochtenen Baugenehmigung dienen auch nicht dazu, eine im Hinblick auf die Lärmbelastung an sich nicht genehmigungsfähige Nutzung auf einen genehmigungsfähigen Umfang "maßzuschneidern" (vgl. BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 13.08.2025 - 22 CS 25.797
Gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb von zwei Freischankflächen, …
Es kann dahinstehen, ob sich dieser vorliegend aus der Einordnung des betroffenen Gebietes als Kern- oder Mischgebiet und damit aus Nr. 6.1 Abs. 1 Buchst. d TA Lärm entsprechend oder aus der Einordnung des betroffenen Gebietes als besonderes Wohngebiet ergibt, wovon die Lärmberechnung der Antragsgegnerin vom 12. Juli 2024 unter Hinweis auf den Flächennutzungsplan ausgeht und für das nach Angaben der Antragsgegnerin ein Richtwert für die Tagzeit von 60 dB(A) anzunehmen ist, wogegen keine Bedenken bestehen dürften (vgl. Nr. 6.6 i.V.m. Nr. 6.1 TA Lärm und BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 3).Auf die Frage, welcher Immissionsrichtwert für den Nachtzeitraum zugrunde zu legen ist, nämlich entweder 45 dB(A) entsprechend Nr. 6.1 Abs. 1 Buchst. d TA Lärm oder 40 dB(A) nach den Angaben der Antragsgegnerin zu den Richtwerten für ein besonderes Wohngebiet in der Lärmberechnung vom 12. Juli 2024 (vgl. auch insoweit Nr. 6.6 i.V.m. Nr. 6.1 TA Lärm und BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 3), kommt es vorliegend nicht an, weil eine Rechtsverletzung des Antragstellers zur Nachtzeit nicht mehr gegeben ist (s.o. 5.3.1).
- VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061
Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar
Allerdings bleibt im Rahmen einer einzelfallbezogen Betrachtung unter Berücksichtigung der Art und Lästigkeit der jeweiligen Schallereignisse, des hervorgerufenen Beurteilungspegels, der Dauer, Häufigkeit, Impuls-, Ton- und Informationshaltigkeit sowie des Zusammenwirkens dieser verschiedenen Faktoren eine Orientierung an der TA Lärm als antizipiertes Sachverständigengutachten möglich (…vgl. im Einzelnen BVerwG, B.v. 3.8.2010 - 4 B 9.10 - BauR 2010, 2070 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 3;… U.v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 - GewArch 2016, 204 = juris Rn. 58 ff.;… U.v. 6.9.2016 - 1 BV 15.2302 - juris Rn. 19). - VG Ansbach, 29.03.2016 - AN 9 S 15.02341
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ausstellungsraums …
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisquellen ist im Ergebnis daher wohl nicht anzunehmen, dass bei Einhaltung der Nebenbestimmungen des streitgegenständlichen Bescheids jedenfalls für die Antragstellerin unzumutbare Störungen entstehen (vgl. BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 18).Die Auflage, Fenster und Türen des Veranstaltungsraumes nachts stets geschlossen zu halten, ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin durchaus emissionswirksam und üblich (vgl. BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris Rn. 11).
- VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601
Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher …
Für das klägerische Grundstück resultierte hieraus eine jahrelange Vorbelastung, bevor es zum hiesigen Rechtsstreit kam (zu diesem Kriterium BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris; U. v. 18.7.2002 - 1 B 98.2945 - juris). - VGH Bayern, 20.10.2016 - 2 N 15.1060
Bebauungsplan zur Festsetzung eines Sondergebiets für einen Biergarten
In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs wurde bereits der Ansatz einer über acht Stunden eines jeden Tages andauernden vollen Belegung eines Biergartens als eine zugunsten der Nachbarn unterstellte, vermutlich in der Realität niemals so auftretende Belegung im Sinne eines worst-case-Szenarios gesehen (vgl. BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 1 ZB 14.301 - juris). - VG Ansbach, 22.11.2023 - AN 3 K 22.01523
Baurecht: Drittanfechtungsklage wegen Nutzungsänderung
- VG Köln, 07.05.2025 - 9 L 799/25
- VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614
Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage
- VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.5510
Immissionsrichtwert für eine Gemengelage
- VG Ansbach, 03.04.2019 - AN 9 K 17.01949
Verlängerung der Öffnungszeiten für eine Freischankfläche
- VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4561
Immissionsrichtwert für eine Gemengelage
- VG München, 04.03.2020 - M 9 K 16.5742
Einhaltung der beauflagten Immissionsrichtwerte im Regelbetrieb
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".