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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47555
VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233 (https://dejure.org/2017,47555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233 (https://dejure.org/2017,47555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 1 ZB 16.1233 (https://dejure.org/2017,47555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1 ; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 1
    Baurechtliche Einordnung eines Bordells als Nutzung im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO ; Überschreiten der Schwelle zum trading-down-Effekt in einem Gewerbegebiet durch die Errichtung eines Modells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Bordellbetriebe sind Einrichtungen, für die sich im Hinblick auf die sich aus dem "Milieu" ergebenden Begleiterscheinungen eher ein Standort eignet, der außerhalb oder allenfalls am Rande des "Blickfeldes" und der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit liegt und auch nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - NVwZ 2016, 151; U.v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213).

    Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Bordell der Eigenart eines Gewerbegebietes widersprechen kann, wenn in dem Gebiet bereits ein solcher Betrieb oder gar eine Mehrzahl vorhanden sind (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983, a.a.O.), hat das Verwaltungsgericht zunächst festgestellt, dass mit dem genehmigten klägerischen Vorhaben und mindestens drei weiteren Bordellen bzw. bordellartigen Betrieben in der näheren Umgebung die Schwelle, ab der der sog. trading-down-Effekt eintritt, erreicht bzw. überschritten ist.

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von einer neu hinzukommenden Bordellnutzung durch das klägerische Vorhaben ausgegangen, indem es auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213) Bezug genommen hat.

  • BVerwG, 02.11.2015 - 4 B 32.15

    Bordell; Gewerbebetrieb; Vergnügungsstätte.

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Bordellbetriebe sind Einrichtungen, für die sich im Hinblick auf die sich aus dem "Milieu" ergebenden Begleiterscheinungen eher ein Standort eignet, der außerhalb oder allenfalls am Rande des "Blickfeldes" und der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit liegt und auch nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - NVwZ 2016, 151; U.v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213).

    Bei gewerblicher Prostitution ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtung mit milieutypischen Begleiterscheinungen wie Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierter Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutender Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstößen gegen das Waffenrecht, Gewaltkriminalität bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen (…vgl. OVG Hamburg, U.v. 6.5.2015 - 2 Bf 2/12 - juris Rn. 55; bestätigt durch BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - NVwZ 2016, 151).

  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 1 ZB 13.886

    Faktisches Gewerbegebiet; Bordell bzw. bordellartiger Betrieb; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Rn. 5 Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 14. Mai 2014 und 19. Oktober 2015 (1 ZB 13.886 - juris, 1 B 15.886 - NVwZ 2016, 706) noch offen gelassen, ob Bordelle bzw. bordellartige Betriebe als Gewerbebetriebe oder Vergnügungsstätten anzusehen sind.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2014 zu dem vorliegenden Gewerbegebiet ausgeführt, dass im Hinblick auf jedenfalls drei bestehende, genehmigte Bordelle (das klägerische Bordell war nicht in die Berechnung einbezogen) vom Vorliegen eines sog. trading-down-Effekts auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 1 ZB 13.886 - juris Rn. 4).

  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Bei gewerblicher Prostitution ist bei der gebotenen typisierenden Betrachtung mit milieutypischen Begleiterscheinungen wie Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierter Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutender Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstößen gegen das Waffenrecht, Gewaltkriminalität bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen (vgl. OVG Hamburg, U.v. 6.5.2015 - 2 Bf 2/12 - juris Rn. 55; bestätigt durch BVerwG, B.v. 2.11.2015 - 4 B 32.15 - NVwZ 2016, 151).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2012 - 5 S 3239/11

    Bordell im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Da das Bundesverwaltungsgericht für die Einstufung der Bordelle nach der Art der Nutzung auf die milieutypischen Begleiterscheinungen abstellt, kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob in dem Bordell - wie vorliegend - zusätzliche Angebote wie Wellness-Oase, Sauna, verschiedene Speisen und Getränke gemacht werden (vgl. zu Zusatzangeboten, Stühler, Prostitution und öffentliches Baurecht, BauR 2010, 1013, 1021; offen gelassen in VGH BW, B.v. 5.3.2012 - 5 S 3239/11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Es besteht dabei die begründete Besorgnis, dass angesichts des vermehrten Hinzukommens von Bordellen oder Vergnügungsstätten die anderen Nutzungen, die die nähere Umgebung prägen, abzuwandern oder verdrängt zu werden drohen (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2008 - 4 BN 9.08 - BauR 2009, 76;… BayVGH, U.v. 12.12.2013 - 15 N 12.1020 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 15 N 12.1020

    Veränderungssperre; Negativplanung (verneint); Ausschluss von Bordellen und …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Es besteht dabei die begründete Besorgnis, dass angesichts des vermehrten Hinzukommens von Bordellen oder Vergnügungsstätten die anderen Nutzungen, die die nähere Umgebung prägen, abzuwandern oder verdrängt zu werden drohen (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2008 - 4 BN 9.08 - BauR 2009, 76; BayVGH, U.v. 12.12.2013 - 15 N 12.1020 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 19.10.2015 - 1 B 15.886

    Bordellbetriebe, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Vergnügungsstätte, …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 1 ZB 16.1233
    Rn. 5 Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 14. Mai 2014 und 19. Oktober 2015 (1 ZB 13.886 - juris, 1 B 15.886 - NVwZ 2016, 706) noch offen gelassen, ob Bordelle bzw. bordellartige Betriebe als Gewerbebetriebe oder Vergnügungsstätten anzusehen sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2009 - 8 A 10480/09

    Weiterer Bordellbetrieb südlich des Speyrer Doms nicht zulässig

  • BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
  • VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 BV 17.2417

    Zulässigkeit eines Bordellbetriebes in Industriegebiet

    Rn. 17 1. Geht man - wie die Beigeladene - von einem faktischen Gewerbegebiet aus, ist das Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO nach der Art der baulichen Nutzung ohne Weiteres bauplanungsrechtlich zulässig (…vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2015 a.a.O.; BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 1 ZB 16.1233 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 1 B 15.2795

    Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle

    Da das Bundesverwaltungsgericht für die Einstufung der Bordelle nach der Art der Nutzung auf die milieutypischen Begleiterscheinungen abstellt, kommt es auch nicht entscheidend darauf an, ob in dem Bordell zusätzliche Angebote wie Wellness-Oase, Sauna, verschiedene Speisen und Getränke gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 1 ZB 16.1233 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle; …

    Andererseits besteht die Gefahr, dass sich das Gebiet für die städtebaulich gewünschte Nutzung als unattraktiv erweist, weil sie auf eine aus ihrer Sicht nachteilige Vorprägung des Gebiets trifft (BayVGH, Beschl. v. 4. Dezember 2017 - 1 ZB 16.1233 -, juris Rn. 6, OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 27. August 2009 - 8 A 10480/09 -, juris Rn. 14; zur Entstehung dieses Begriffs: Stühler, BauR 2016, 200, 206 ff.).
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