Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 76 S. 1; VwGO § 124
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren auf bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich eines an der Grundstücksgrenze errichteten Garten- bzw. Gerätehauses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayBO Art. 6 Abs. 7 S. 1 Nr. 1
Antrag eines Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten gegenüber den Eigentümern eines angrenzenden Grudstücks hinsichtlich eines an der Grundstücksgrenze errichteten Garten- bzw. Gerätehauses; Nichteinhaltung der Mindestabstandsflächen von 9 m - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten! (IBR 2024, 258)
Verfahrensgang
- VG München, 26.07.2022 - M 1 K 19.5645
- VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Rn. 5 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95
Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Ein Rechtsanspruch besteht insbesondere, wenn eine unmittelbar, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 1 ZB 20.1887 - Rn 4; siehe auch BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - BauR 1996, 841). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Rn. 5 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
- BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Rn. 12 Grundsätzliche Bedeutung im Sinn dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3;… B.v. 17.12.2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 8). - BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Rn. 5 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10
Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Rn. 12 Grundsätzliche Bedeutung im Sinn dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (…vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2010 - 8 B 38.10 - juris Rn. 8). - BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (…vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101). - BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16
Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101). - VGH Bayern, 29.01.2021 - 1 ZB 20.1887
Kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten - Verletzung des …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Ein Rechtsanspruch besteht insbesondere, wenn eine unmittelbar, auf andere Weise nicht zu beseitigende Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie Leben oder Gesundheit droht oder sonstige unzumutbare Belästigungen abzuwehren sind (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2021 - 1 ZB 20.1887 - Rn 4; siehe auch BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15.95 - BauR 1996, 841). - VGH Bayern, 14.01.2022 - 1 CE 21.2757
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen Brandschutzmängeln im …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2024 - 1 ZB 22.2090
Das Entschließungsermessen ist nicht bereits dann auf eine Pflicht zum Einschreiten reduziert, wenn es sich nicht nur um geringfügige Beeinträchtigungen handelt (vgl. BayVGH, B,v, 14.1.2022 -1 CE 21.2757 - juris Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 06.10.2026 - 1 LA 47/26
Bauaufsichtliches Einschreiten; spürbare Beeinträchtigung; Anspruch auf …
Die Frage, ob im Ergebnis beispielsweise mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz von einem aus einer Nachbarrechtsverletzung grundsätzlich folgenden Rechtsanspruch auf Einschreiten auszugehen ist (…vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 18.5.2015 - 2 A 126/15 -, juris Rn. 24 f.;… OVG RP, Urt. v. 12.12.2016 - 1 A 10530/15 -, NVwZ-RR 2016, 690 [OVG Rheinland-Pfalz 12.02.2016 - 1 A 10530/15.OVG] = juris Rn. 37, beide m.w.N.) oder - wie unter anderem nach der Rechtsprechung des Bayerischen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.1.2024 - 1 ZB 22.2090 -, juris Rn. 7;… HessVGH, Urt. v. 15.12.2022 - 4 A 2158/20 -, juris Rn. 38; beide m.w.N.) - strengere Anforderungen zu stellen sind, ist als offen zu bezeichnen und kann im Berufungsverfahren geklärt werden. - VG Köln, 20.03.2024 - 23 K 6074/21 Die Beklagte habe nicht berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 ZB 22.2090 - bei Abwehr einer Verletzung des Nachbarschutzes nur dann von einer Ermessensreduzierung zum Einschreiten in Form der Anordnung eines vollständigen Abrisses ausgegangen werden dürfe, wenn die von der rechtswidrigen Anlage ausgehende Beeinträchtigung einen erheblichen Grad erreiche und die Abwägung mit dem Schaden des Nachbarn ein deutliches Übergewicht der nachbarlichen Interessen ergebe.
Rn. 85 OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 2 A 126/15 -, juris Rn. 24 m.w.N.; anders für den Fall einer Klage des Nachbarn auf Einschreiten BayVGH, Beschluss vom 29. Januar 2024 - 1 ZB 22.2090 -, juris Rn. 7.
- VG Köln, 08.12.2025 - 23 L 2940/25 Rn. 44 Die "vollinhaltlich[e]" Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Januar 2024 - 1 ZB 22.2090 -, ist nicht zielführend, da diese Entscheidung einen Anspruch des dortigen Klägers auf bauaufsichtliches Einschreiten betrifft.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2025 - 7 A 1012/24
Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung zur Beseitigung des Speicherhauses bzw. …
Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.1.2024 - 1 ZB 22.2090 - dies gilt schon deshalb, weil die Entscheidung den Anspruch eines Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten und nicht - wie vorliegend - die Rechtmäßigkeit einer Bauordnungsverfügung betraf.
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