Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 6, Art. 63; BauGB § 29
Nichteinhaltung der Abstandsflächen aufgrund Teilung des Grundstücks
Verfahrensgang
- VG München, 15.09.2021 - M 29 K 20.2780
- VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91
Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Bei einer Nutzungsänderung - hier Änderung der Art der Nutzung von Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung - ist die bauliche Anlage gemäß § 29 BauGB in ihrer geänderten Funktion als Einheit zu prüfen (…vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4; U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Rn. 6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Rn. 6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
- BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16
Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Wird das angegriffene Urteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. für die Revisionszulassung BVerwG, B.v. 26.8.2019 - 4 BN 1.19 - NVwZ 2020, 326; B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266). - BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Rn. 6 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838). - BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71
Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Der Bestandsschutz deckt die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Funktion (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.1974 - IV C 32.71 - BVerwGE 47, 185). - VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 B 14.819
Der Schutzzweck der Abstandsflächenvorschriften erfasst auch den sog. …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Hält das bestehende Gebäude die erforderlichen Abstandsflächen nicht ein, ist zu prüfen, ob eine Abweichung von der Einhaltung der Abstandsflächen gewährt werden kann (…vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 9 ZB 15.2606 - juris Rn. 14;… B.v. 4.8.2016 - 1 ZB 15.2619 - juris Rn. 4; U.v. 3.12.2014 - 1 B 14.819 - BayVBl 2015, 347). - BVerwG, 26.08.2019 - 4 BN 1.19
Großflächiger Einzelhandel; Planungspflicht; Ziele der Raumordnung
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Wird das angegriffene Urteil auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. für die Revisionszulassung BVerwG, B.v. 26.8.2019 - 4 BN 1.19 - NVwZ 2020, 326; B.v. 20.12.2016 - 3 B 38.16 u.a. - NVwZ-RR 2017, 266). - VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384
Berufungszulassung (abgelehnt)
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Auch wenn man davon ausgeht, dass es einer abstandsflächenrechtlichen Neubewertung nur dann bedarf, wenn die Nutzungsänderung im Hinblick auf die durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange nachteilige Auswirkungen haben kann (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11), hat das Verwaltungsgericht diese Prüfung zutreffend vorgenommen. - BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
Zum Vorhabenbegriff gem. § 29 BauGBhier: Betriebserweiterung
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89
Bei einer Nutzungsänderung - hier Änderung der Art der Nutzung von Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung - ist die bauliche Anlage gemäß § 29 BauGB in ihrer geänderten Funktion als Einheit zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4; U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294). - VGH Bayern, 29.04.2019 - 9 ZB 15.2606
Bindungswirkung eines Bauvorbescheids, Nachbarklage gegen Baugenehmigung
- VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.2213
Nachwirkender Bestandsschutz im Abstandsflächenrecht
- VGH Bayern, 04.08.2016 - 1 ZB 15.2619
Unzulässige Nutzung einer (Doppel-)Garage als Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt
- VG München, 02.11.2023 - M 11 SN 23.3745
Prozeßkostenhilfeverfahren, Verwaltungsgerichte, Verstoß gegen …
Die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der östlichen Gebäudewand ist damit in vollem Umfang neu zu prüfen; eine isolierte Betrachtung des von der Änderung betroffenen erdgeschossigen südlichen Wandbereichs kommt dabei nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris Rn. 15 sowie gerade zur teilweisen Nutzungsänderung von Wohnin Gewerberäume: BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 7).Die Einhaltung von Abstandsflächen ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil es sich um eine Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes handelt, dessen Kubatur nicht geändert werden soll (s. bereits Rn. 27 sowie BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 7).
Die Entscheidung der 29. Kammer betreffend eine Nachbarklage gegen die (teilweise) Umnutzung eines Wohngebäudes in gewerbliche Büronutzung wurde im Nachgang auch durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt, wobei dieser maßgeblich darauf abstellte, dass die nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO erforderliche Interessenabwägung die erteilte Abweichung nicht begründen könne (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris).
Rn. 54 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auch insoweit zunächst auf die Ausführungen des Beschlusses vom 11. August 2022 (…M 11 SN 22.2635, Rn. 40.) Bezug genommen, wonach die erfolgte Grundstücksteilung nicht einseitig zu Lasten des Antragstellers in die Abwägung eingestellt werden darf (vgl. auch BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 9).
- VG Ansbach, 23.07.2024 - AN 3 K 22.01769
Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung
Rn. 24 Daneben entstehe der Eindruck, dass der Beklagte mit der Abweichungsentscheidung die Intension verfolge, eine Alternative für die vorliegend nicht erklärte Abstandsflächenübernahme zu generieren, was unzulässig sei (BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89).Rn. 28 Die Ermessensfehlerhaftigkeit der Abweichungsentscheidung ergebe sich im Weiteren daraus, dass der Beklagte personenbezogene Umstände in die Entscheidung einbezogen habe, obwohl das Baurecht objekt- und nicht personenbezogen sei (BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89).
Allein die Tatsache, dass die Abweichung zur Legalisierung eines bereits verwirklichten Abstandsflächenverstoßes erfolgt ist und insoweit keine Zustimmung des Nachbarn, dass die Abstandsflächen sich auf das Nachbargrundstück erstrecken können (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO), vorliegt, rechtfertigt nicht die Annahme eines atypischen Falles (BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 10, wonach die Erteilung einer Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften keine Variante zu der Möglichkeit einer Abstandsflächenübernahme ist).
- VG München, 11.08.2022 - M 11 SN 22.2635
Erfolgreicher Eilantrag des Nachbarn gegen Nutzungsänderung einer Grenzgarage in …
Entgegen der Auffassung des Landratsamts kommt es auch nicht darauf an, ob der Antragsteller oder der Beigeladene für die Grundstücksteilung verantwortlich ist, da das Baurecht objekt- und nicht personenbezogen ist (vgl. zu einer vergleichbaren Fallkonstellation ausdrücklich: BayVGH, B.v. 14. März 2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 9).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem - auch in Bezug auf eine zwischenzeitliche Grundstücksteilung - durchaus vergleichbaren Fall betreffend die Umnutzung eines Wohnraums in einen gewerblichen Büroraum zudem betont, dass abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse nach Möglichkeit bereinigt und nicht verfestigt werden sollen (BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 9).
- VG Ansbach, 19.10.2023 - AN 3 S 23.1916
Erfolgloser Eilantrag der Nachbarn gegen Anbau an Wohngebäude - Abstandsfläche
Dies ist bei Nutzungsänderungen jedenfalls dann der Fall, wenn sich die Nutzungsänderung negativ auf die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts auswirken kann (…BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 11; strenger wohl B.v. 14.3.2022 - 1 ZB 22.89 - juris Rn. 7).
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